Eigene Erhebung · Stand September 2026
Barrierefreiheit gemessen: 82 von 85 Websites auf Rot
Wir haben 93 Websites mittelständischer Betriebe mit Onlineshop, Buchung oder Terminvergabe automatisiert nach WCAG 2.1 AA geprüft – 499 einzelne Seiten, mit derselben Prüfengine, die auch unsere Kundenberichte erzeugt. 85 Websites ließen sich auswerten. 82 davon hatten mindestens einen kritischen oder schwerwiegenden Verstoß. Diese Seite legt die Zahlen offen, samt Methodik, Grenzen und Zitiervorschlag.
- 82 von 85
- Websites mit Ampel Rot – mindestens ein kritischer oder schwerwiegender Verstoß
- 49
- betroffene Elemente je Website im Median (Spanne 0 bis 1.169)
- 72 von 85
- Websites mit unzureichendem Farbkontrast – der verbreitetste Befund
- 499
- einzeln geprüfte Seiten, bis zu fünf je Website
Wie gemessen wurde
Zahlen ohne Methodik sind Behauptungen. Deshalb zuerst der Rahmen.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Zeitraum der Prüfläufe | 26. August bis 5. September 2026 |
| Websites angesetzt | 93 |
| Websites ausgewertet | 85; 8 nicht ausgewertet, davon 6 nicht erreichbar (Bot-Schutz, Verbindungsfehler) |
| Seiten geprüft | 499, bis zu fünf je Website |
| Seitenauswahl | Startseite plus die für den Geschäftsverkehr wichtigsten Unterseiten: Kategorie- und Produktseiten, Warenkorb oder Buchung, Kontakt, Impressum |
| Prüfengine | axe-core in einem echten Chromium-Browser (Playwright); Tagsets wcag2a, wcag2aa, wcag21a, wcag21aa |
| Ampel | Rot: mindestens ein Verstoß der Schwere „critical“ oder „serious“. Gelb: nur Verstöße der Schwere „moderate“ oder „minor“. Grün: keine Verstöße auf mindestens einer erfolgreich geprüften Seite |
| Auswahl der Betriebe | Betriebe mit Online-Berührungspunkt für Verbraucher (Shop, Buchung, Terminvergabe) und Größenindizien oberhalb der Kleinstunternehmer-Schwelle; aus dem Münsterland, aus Potsdam und Brandenburg, aus Ostwestfalen-Lippe sowie einzelne bundesweit tätige Betriebe |
| Branchen | Möbel und Küchen, Mode und Schuhe, Lebensmittel, Fahrrad und Sport, Apotheken, Hotels und Gastronomie |
| Anonymisierung | Die Auswertung enthält weder Firmennamen noch Adressen. Veröffentlicht werden Muster, keine Betriebe |
Eine automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab. Eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich manuelle Prüfung. Die gemessenen Zahlen sind deshalb eine Untergrenze: Ob ein Alternativtext etwas taugt, ob ein Bestellablauf mit der Tastatur wirklich durchläuft, ob Sprache verständlich ist – das entscheidet kein Werkzeug.
Das Gesamtbild
Von 85 ausgewerteten Websites erhielten 82 die Einstufung Rot. Keine landete auf Gelb. Drei Websites blieben ohne messbaren Befund – und diese drei sind das nützlichste Einzelergebnis: Sie belegen, dass die Grundlagen für einen mittelständischen Betrieb erreichbar sind.
Die Spannweite ist groß: zwischen 0 und 1.169 betroffenen Elementen je Website, im Median 49. Die Zahl der Verstoßtypen je Website lag zwischen 0 und 9, im Median bei 3. Diese zweite Zahl ist für die Aufwandsschätzung die wichtigere: Befunde sitzen meist in Vorlagen. Ein Fehler in der Produktkachel erscheint auf jeder Kategorieseite erneut und wird trotzdem einmal behoben.
Welche Verstöße wie oft auftraten
Gezählt wird, auf wie vielen der 85 Websites eine Regel mindestens einmal verletzt wurde – nicht, wie viele Elemente betroffen waren. Eine Regel, die auf vielen Websites auftritt, ist ein Muster der Branche; eine, die auf wenigen Websites viele Elemente betrifft, ist ein Einzelfall.
| Befund | Websites | Anteil | Elemente | Schwere | WCAG |
|---|---|---|---|---|---|
| Unzureichender Farbkontrast | 72 von 85 | 85 % | 3.924 | serious | 1.4.3 (AA) |
| Links ohne erkennbaren Linktext | 50 von 85 | 59 % | 1.101 | serious | 4.1.2 (A) |
| Bilder ohne Alternativtext | 27 von 85 | 32 % | 459 | critical | 1.1.1 (A) |
| Links nur durch Farbe erkennbar | 23 von 85 | 27 % | 498 | serious | 1.4.1 (A) |
| Schaltflächen ohne erkennbaren Namen | 19 von 85 | 22 % | 102 | critical | 4.1.2 (A) |
| Zoomen der Seite blockiert | 13 von 85 | 15 % | 65 | moderate | 1.4.4 (AA) |
| ARIA-Elemente ohne die erforderlichen Unterelemente | 12 von 85 | 14 % | 84 | critical | 1.3.1 (A) |
| Auswahllisten ohne Beschriftung | 12 von 85 | 14 % | 23 | critical | 4.1.2 (A) |
| Formularfelder ohne Beschriftung | 10 von 85 | 12 % | 70 | critical | 4.1.2 (A) |
| Eingebettete Frames ohne Titel | 10 von 85 | 12 % | 13 | serious | 4.1.2 (A) |
| Fehlerhaft aufgebaute Listen | 9 von 85 | 11 % | 138 | serious | 1.3.1 (A) |
| ARIA-Attribute am falschen Element | 9 von 85 | 11 % | 113 | critical | 4.1.2 (A) |
| ARIA-Beschriftung an Elementen, die keine tragen dürfen | 9 von 85 | 11 % | 33 | serious | 4.1.2 (A) |
| Verschachtelte Bedienelemente | 8 von 85 | 9 % | 68 | serious | 4.1.2 (A) |
Elf weitere Regeln traten auf jeweils höchstens fünf Websites auf, darunter Listenpunkte außerhalb einer Liste (212 Elemente auf 5 Websites), fokussierbare Elemente in ausgeblendeten Bereichen (146 Elemente auf 5 Websites) und Scrollbereiche ohne Tastaturzugang (4 Websites). Anteile gerundet.
Drei Familien, ein Muster
Die vierzehn Zeilen der Tabelle gehören zu drei Familien – und jede hat eine andere Ursache und einen anderen Weg zur Behebung.
Farbe und Gestaltung
Farbkontrast (72 von 85), Links nur durch Farbe erkennbar (23) und die Zoom-Sperre (13) sind Entscheidungen im Stylesheet, nicht im Inhalt. Helles Grau auf Weiß gilt als modern und liegt regelmäßig unter dem geforderten Verhältnis von 4,5:1. Die Korrektur sitzt an wenigen Stellen – meist in den zentral definierten Farbwerten – und wirkt sofort auf jeder Seite. Dass dieser Befund 85 Prozent der Websites trifft, macht ihn zum größten Hebel der ganzen Erhebung.
Namen für Bilder, Links und Bedienelemente
Links ohne Linktext (50), Bilder ohne Alternativtext (27), Schaltflächen ohne Namen (19), Auswahllisten und Formularfelder ohne Beschriftung (12 und 10), Frames ohne Titel (10): Es ist immer dieselbe Frage – wie heißt dieses Element für jemanden, der es nicht sieht? Die Lupe, das Warenkorb-Symbol, das Herz für den Merkzettel, die Social-Media-Icons in der Fußzeile. Vieles davon sitzt in Vorlagen und ist einmal zu beheben; Alternativtexte für Produktbilder sind Redaktionsarbeit.
Struktur aus dem Baukasten
ARIA-Elemente ohne Unterelemente (12), fehlerhafte Listen (9), ARIA-Attribute am falschen Element (9), verbotene ARIA-Beschriftungen (9), verschachtelte Bedienelemente (8): Diese Befunde schreibt selten jemand von Hand. Sie stammen aus Themes, Shopsystemen und Seitenbaukästen – Navigationen, Filterlisten, Slider, Akkordeons. Betroffen ist, wer die Vorlage benutzt, und behoben wird es in der Vorlage.
Was sich gegenüber der ersten Messung geändert hat – und was nicht
Im August 2026 haben wir eine erste Stichprobe von 40 Websites aus einer Region ausgewertet (Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler – 40 Websites gemessen). Mit mehr als der doppelten Stichprobe aus vier Regionen hat sich das Bild nicht verschoben:
| Kennzahl | August 2026 (40 Websites) | September 2026 (85 Websites) |
|---|---|---|
| Ampel Rot | 39 von 40 | 82 von 85 |
| Unzureichender Farbkontrast | 33 von 40 | 72 von 85 |
| Links ohne erkennbaren Linktext | 22 von 40 | 50 von 85 |
| Bilder ohne Alternativtext | 12 von 40 | 27 von 85 |
| Betroffene Elemente je Website (Median) | 39 | 49 |
| Verstoßtypen je Website (Median) | 3 | 3 |
Die Anteile sind fast auf den Prozentpunkt gleich geblieben. Das spricht dafür, dass die Muster nicht an einer Region hängen, sondern an der Art, wie mittelständische Websites heute gebaut werden.
Was diese Erhebung nicht zeigt
Keine Repräsentativität. 85 Websites, ausgewählt nach Online-Berührungspunkt und Betriebsgröße, sind keine Zufallsstichprobe. Wir schreiben deshalb „82 von 85 geprüften Websites“ und nicht „96 Prozent der deutschen Onlineshops“.
Keine Aussage über einzelne Betriebe. Die Auswertung ist anonymisiert. Jeder geprüfte Betrieb kann seinen eigenen Befund bei uns anfordern.
Keine rechtliche Bewertung. Ein Befund ist ein technisches Messergebnis, kein Verstoß im juristischen Sinne. Ob und wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf einen bestimmten Betrieb anzuwenden ist, beurteilen Anwältinnen und Anwälte.
Keine Vollständigkeit. Gemessen sind die maschinell prüfbaren Kriterien. Verständlichkeit, sinnvolle Fokusreihenfolge, die Qualität von Alternativtexten und die Bedienbarkeit realer Abläufe sind nicht enthalten. Eine Website mit null messbaren Befunden hat die Grundlagen erledigt – und ist damit weiter als 82 von 85.
Zitieren und weiterverwenden
Die Zahlen dieser Seite dürfen mit Quellenangabe zitiert werden. Vorschlag:
webpflicht.de (2026): Barrierefreiheit gemessen – 85 Websites mittelständischer Betriebe, automatisierte Prüfung nach WCAG 2.1 AA. Erhebung, Stand September 2026. https://www.webpflicht.de/
erhebung-barrierefreiheit-2026.html
Die aggregierte Auswertung – ohne Firmennamen und Adressen, als Tabelle je Regel mit Websites, Elementen und Schwere – stellen wir Redaktionen und Forschenden auf Anfrage als Datei bereit. Die Erhebung wird fortgeschrieben; das Datum im Kopf der Seite nennt den Stand.
Die eigene Website messen
Wo Ihre Website in diesem Bild steht, zeigt eine Prüfung mit derselben Engine. Welche Verstöße dahinterstecken und in welcher Reihenfolge sich die Arbeit lohnt, steht im Ratgeber: die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler, Farbkontrast prüfen, Alt-Texte für Produktbilder.