Ratgeber
BFSG verstehen, ohne Jura studiert zu haben
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Hier finden Sie ausführliche, technisch konkrete Antworten auf die Fragen, die uns Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer und Marketingverantwortliche am häufigsten stellen – ohne Panikmache und ohne Verkaufsdruck.
Warum es diesen Ratgeber gibt
Wer sich zum ersten Mal mit dem BFSG beschäftigt, stößt vor allem auf zwei Sorten von Texten: Gesetzestexte, die ohne juristische Vorbildung schwer zugänglich sind, und Marketing-Seiten, die vor allem Druck aufbauen. Dazwischen fehlt genau das, was in der Praxis gebraucht wird: eine nüchterne Übersetzung der Anforderungen in konkrete technische Aufgaben, die eine Agentur, eine Inhouse-Entwicklerin oder ein Shop-Team abarbeiten kann.
Wir schreiben diese Artikel aus der Perspektive, aus der wir täglich arbeiten: Wir scannen Websites automatisiert nach WCAG 2.1 AA, sehen, welche Fehlertypen in welchen Systemen immer wieder auftauchen, und beheben sie im Quellcode. Was wir hier beschreiben, stammt also aus Prüfläufen und Umsetzungsprojekten, nicht aus einer Broschüre.
Wichtige Einordnung: Alle Artikel in diesem Ratgeber sind technische Einordnungen und keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG auf Ihr Angebot anwendbar ist, wie eine konkrete Abmahnung zu bewerten ist oder welche Erklärung Sie veröffentlichen müssen, ist eine Rechtsfrage. Dafür ist eine Anwältin oder ein Anwalt zuständig – unsere Berichte sind dafür eine belastbare technische Grundlage.
Alle Artikel im Überblick
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Betroffenheit
BFSG und Onlineshop: Ist mein Shop betroffen?
Wer unter das Gesetz fällt und wer nicht, wie die Ausnahme für Kleinstunternehmen wirklich formuliert ist, was technisch verlangt wird, was bei Verstößen droht – plus zehn Prüfpunkte, die Sie in einer halben Stunde selbst durchgehen können.
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Für Großhandel, Fachhandel und Hersteller
Barrierefreiheit im B2B-Shop: Gilt das BFSG für uns?
Viele Betriebe halten sich für nicht betroffen, weil sie „nur an Gewerbe“ verkaufen. Das kann stimmen – das BFSG knüpft tatsächlich an Verbraucher an, nicht an die Branche. Entscheidend ist aber nicht, was in den AGB steht, sondern was der Shop im Betrieb zulässt. Sieben Prüfpunkte zum Nachsehen, und drei Gründe, aus denen sich das Thema auch bei echtem reinem B2B stellt.
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Verkaufen über fremde Plattformen
BFSG auf Marktplätzen: was Ihnen gehört und was der Plattform
Eine Angebotsseite auf einem Marktplatz besteht aus zwei Teilen, und nur einer davon ist Ihrer. Der Rahmen – Navigation, Suche, Warenkorb, Kasse – gehört der Plattform. Der Inhalt, den Sie hochgeladen haben, gehört Ihnen: Produktbilder samt Alternativtext, die Beschreibung, Datenblätter als PDF, Videos, Werbegrafiken mit eingebautem Text. Dieser Artikel trennt die beiden Teile, benennt die drei Fehler, die auf Marktplätzen fast immer in Ihrem Teil sitzen, und beantwortet die Frage, die kein Werkzeug beantwortet: Warum ein automatischer Test einer Marktplatz-Seite nichts über Sie aussagt.
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Anwendungsbereich
Die BFSG-Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer wirklich ausgenommen ist – und wer nicht
Weniger als zehn Beschäftigte, höchstens 2 Millionen Euro – und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt nicht? Für Dienstleistungen kann das stimmen, für Produkte gilt die Ausnahme gar nicht, und so einfach wie der Satz klingt ist es in keinem der beiden Fälle. § 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Nummer 17 BFSG verlangt weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro entweder beim Jahresumsatz oder bei der Jahresbilanzsumme – nicht bei beiden –, und die Ausnahme endet, sobald ein Betrieb wächst. Dieser Artikel nennt zu jeder Bedingung die Fundstelle im Gesetz, zeigt in einer Entscheidungstabelle, welches Merkmal welche Folge hat, und sagt, was für Betriebe knapp über und knapp unter der Schwelle praktisch folgt. Ob ein bestimmter Betrieb ausgenommen ist, beurteilen Anwältinnen und Anwälte – hier stehen die Stellen, die sie dafür lesen.
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Der häufigste Irrtum zum BFSG
Die Übergangsfrist bis 2030 – und warum sie für Ihre Website nicht gilt
„Wir haben doch bis 2030 Zeit.“ Dieser Satz beruht auf § 38 BFSG – und auf einer Verwechslung, die teuer werden kann. Die Übergangsbestimmung ist echt, sie steht im Gesetz, und sie meint etwas anderes als die eigene Website.
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Akutfall
BFSG-Abmahnung erhalten: Was jetzt zu tun ist
Die ersten Schritte in geordneter Reihenfolge: Fristen erfassen, nichts ungeprüft unterschreiben, anwaltliche Prüfung, technische Bestandsaufnahme mit Beweissicherung, Behebung dokumentieren. Mit realistischen Zeiträumen je Maßnahme.
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Sachlich statt Drohkulisse
BFSG-Marktüberwachung: Wer prüft, und wie läuft das ab?
Nach jeder Mail zum BFSG kommt dieselbe Frage: Prüft das überhaupt jemand? Die Antwort ist seit dem 26. September 2025 konkreter, als vielen bewusst ist – die Länder haben dafür eine gemeinsame Behörde eingerichtet, mit Sitz in Magdeburg und rund 70 Beschäftigten. Dieser Artikel beschreibt, wie geprüft wird, was eine Beschwerde auslöst und welche Schritte das Gesetz vorsieht. Ohne Drohkulisse: Wer den Ablauf kennt, trifft bessere Entscheidungen als wer geschreckt wird.
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Am Gesetzestext, ohne Drohkulisse
BFSG-Bußgeld: Was § 37 regelt – und was vorher kommt
„Bis zu 100.000 Euro Bußgeld“ ist der Satz, mit dem das BFSG meist vorgestellt wird – selten mit dem Zusatz, wofür genau, und fast nie mit dem, was vorher passiert. Der Rahmen steht in § 37 Absatz 2 BFSG: bis 100.000 Euro für fünf der zehn Tatbestände, bis 10.000 Euro für die anderen fünf. Für einen Onlineshop trägt nur einer davon den hohen Rahmen – Nummer 8, eine Dienstleistung entgegen § 14 Absatz 1 BFSG anbieten; zwei weitere, die Melde- und die Auskunftspflicht, tragen den niedrigen, die übrigen sieben betreffen Produkte. Ohne Drohkulisse: Für Dienstleistungen sieht das Gesetz vor dem schärfsten Verwaltungsmittel zwei Aufforderungen mit eigener Frist vor, und die Marktüberwachungsstelle nennt das Bußgeld als letzten ihrer drei Schritte – ein Automatismus, der es erst am Ende zuließe, steht im Gesetz allerdings nicht.
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Kosten
Was kostet die BFSG-Umsetzung wirklich?
Auf die Frage nach dem Preis bekommen Sie im Markt entweder gar keine Zahl oder einen Tagessatz ohne Mengengerüst. Dieser Artikel zerlegt die Kosten in vier Blöcke, benennt die fünf Faktoren, die den Aufwand tatsächlich treiben, und legt offen, was wir selbst berechnen.
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Checkliste
BFSG-Checkliste für Onlineshops zum Abhaken
Diese Checkliste ist nach Seitentypen gegliedert, nicht nach WCAG-Kapiteln: Sie arbeiten sie so ab, wie Ihre Kundschaft den Shop durchläuft – Startseite, Kategorie, Produkt, Warenkorb, Kasse, Formulare, Konto, Dokumente. Jeder Punkt sagt Ihnen, was zu prüfen ist, wie Sie es ohne Spezialwerkzeug prüfen und was der Befund bedeutet.
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Nachschlagewerk
WCAG 2.1 AA: alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA
WCAG 2.1 hat 78 Erfolgskriterien. Für die Stufe AA, auf die die EN 301 549 verweist, zählen 50 davon: 30 auf Stufe A, 20 auf Stufe AA. Dieser Artikel listet sie vollständig auf – nach den vier Prinzipien gegliedert, mit dem deutschen Namen, einem Satz in Alltagssprache und der Angabe, ob ein Werkzeug das Kriterium prüfen kann. Die letzte Spalte ist die unbequeme: Knapp ein Drittel ist automatisiert gut messbar, der Rest braucht einen Menschen.
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Eigene Messung
Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler – 40 Websites gemessen
Im August 2026 haben wir 40 Websites mittelständischer Betriebe aus einer Region automatisiert nach WCAG 2.1 AA geprüft – 189 einzelne Seiten. Dieser Artikel zeigt, was dabei herauskam, was hinter den häufigsten Befunden steckt und in welcher Reihenfolge sich die Arbeit lohnt. Alle Zahlen stammen aus unseren eigenen, archivierten Prüfläufen.
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Branche im Blick
BFSG für Hotels und Gastronomie: Buchungsstrecke, Reservierung, Gutscheinshop
Wer online buchbar ist, erbringt eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Das gilt für die Zimmerbuchung genauso wie für die Tischreservierung und den Gutscheinshop – auch dann, wenn die Maske von einem Fremdanbieter kommt. Und genau diese Maske misst ein Scan von außen in aller Regel gar nicht – in zwölf eigenen Prüfläufen lag in keinem einzigen eine Buchungs- oder Reservierungsseite im geprüften Umfang.
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Branche im Blick
Barrierefreie Terminbuchung: Praxis, Kanzlei, Handwerk, Dienstleistung
Ein Terminkalender auf der Website ist bequem – für den Betrieb und für die Kundschaft. Er ist zugleich der Punkt, an dem eine Dienstleistung digital abgeschlossen wird – und damit der Teil des Auftritts, den § 1 Absatz 3 Nummer 5 BFSG treffen kann: wenn dort verbindlich gebucht wird, wenn Verbraucher buchen und wenn der Betrieb nicht unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme fällt. Dieser Artikel zeigt, wann eine Online-Terminvergabe darunterfallen kann, woran Kalender-Widgets messbar scheitern, welche vier Fragen Sie dem Anbieter Ihres Buchungstools stellen sollten und wie Sie die eigene Buchung in zehn Minuten selbst prüfen.
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Technik konkret
Barrierefreie Formulare: die sieben Punkte, an denen es scheitert
Am Formular entscheidet sich, ob jemand bestellt, bucht oder abbricht. Es ist zugleich die Stelle, an der automatisierte Prüfungen am zuverlässigsten Verstöße finden – weil sich hier fast alles maschinell messen lässt. Diese sieben Punkte decken den größten Teil davon ab.
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Formular und Spam-Schutz
Captcha barrierefrei: die Hürde unmittelbar vor dem Absenden
Ein Captcha ist erlaubt, aber nur mit zwei Auflagen zugleich: Die WCAG nennen CAPTCHA als einzige Spam-Abwehr namentlich und verlangen eine Textalternative, die den Zweck nennt, und alternative Formen für verschiedene Sinne. Ein Bildrätsel allein erfüllt das nicht, ein Audio-Rätsel daneben ist die halbe Antwort – die tragfähigste ist meist, das Rätsel wegzulassen und die Abwehr auf den Server zu verlegen. Dabei steht das Captcha an der teuersten Stelle des Formulars, unmittelbar vor dem Absenden: Wer daran scheitert, hat den Weg umsonst gemacht, und Sie erfahren nie davon, weil kein Datensatz ankommt. Dieser Artikel zitiert den Wortlaut und ordnet sechs Alternativen nach Barriere, Spam-Wirkung und Datenschutz ein.
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Der blinde Fleck der Automatik
Website mit Tastatur bedienbar: Fokus, Tastaturfallen und der Selbsttest
Ein Prüfwerkzeug lädt eine Seite, liest den Quelltext und meldet, was darin messbar falsch ist. Eine Taste drückt es nicht. Deshalb ist die Bedienbarkeit mit der Tastatur der Teil der Barrierefreiheit, der in automatischen Berichten regelmäßig fehlt – und zugleich der, an dem ein Kauf tatsächlich abbricht. Dieser Artikel nimmt die sechs zuständigen Erfolgskriterien beim Wortlaut, zeigt, was ein Scanner davon meldet und was nicht, führt Taste für Taste durch einen Selbsttest und zieht die Trennlinie zwischen dem, was sich maschinell beheben lässt, und dem, was Umbau ist.
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Alternativtexte
Alt-Texte für Produktbilder richtig schreiben
Fehlende Alternativtexte sind der Befund, den wir in unseren Scans am häufigsten messen. Die Regel dahinter ist in zwei Sätzen erklärt – die Arbeit steckt in der Anwendung. Dieser Artikel liefert deshalb vor allem eines: Beispiele aus dem Handel, jeweils vom typischen Alt-Text zum brauchbaren.
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Farbkontrast
Farbkontraste prüfen: 4,5:1 ohne Fachchinesisch
Zu schwacher Farbkontrast ist der Befund, den wir in unseren Prüfläufen am häufigsten messen – und einer der wenigen, die sich auf eine einzige Zahl bringen lassen. Dieser Artikel erklärt, was hinter dieser Zahl steckt, welche Grenzwerte wirklich gelten und wie Sie Ihre eigenen Seiten in zehn Minuten nachmessen.
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Checkout
Barrierefreier Checkout: die kritischen Schritte
Im Checkout fallen Betroffenheit und Umsatz zusammen: Wer hier nicht weiterkommt, kauft nicht. Dieser Artikel geht den Bestellprozess Schritt für Schritt durch – vom Warenkorb bis zur Bestätigungsseite – und nennt zu jedem Punkt das Problem, einen Test ohne Spezialwerkzeug und die technische Lösung.
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Consent-Dialog
Cookie-Banner barrierefrei einrichten
Das Consent-Banner ist die erste Interaktion jeder Website – und es liegt vor allem anderen. Lässt es sich nicht bedienen, ist die ganze Seite nicht bedienbar, auch wenn dahinter alles stimmt. Die gute Nachricht: Ein großer Teil der Befunde im Banner ist eine Frage der Konfiguration, nicht des Themes.
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Für Shops mit Datenblättern, Formularen und Katalogen
Barrierefreie PDFs im Shop: Was das BFSG wirklich verlangt
Das BFSG kennt kein PDF-Verbot. Es verlangt aber, dass die Informationen zu einer Dienstleistung in Textformaten bereitstehen, aus denen sich alternative Darstellungen erzeugen lassen – und genau daran scheitert das eingescannte Dokument. Was das für Ihre Datenblätter, Widerrufsformulare und Kataloge heißt.
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Video, Ton und zeitbasierte Medien
Videos barrierefrei: Untertitel, Transkript, Audiodeskription
Für Video und Ton gelten fünf eigene Erfolgskriterien, drei auf Stufe A und zwei auf Stufe AA. Das BFSG nimmt davon eine ganze Gruppe aus: aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden. Wer danach ein Video einstellt oder ein altes überarbeitet, fällt aus der Ausnahme heraus. Und der Teil, den ein automatischer Test davon abdeckt, ist kleiner, als er aussieht: Nachgemessen an unserer eigenen Prüfengine gibt es zu diesen fünf Kriterien genau eine aktive Regel – und selbst die meldet ein Video ohne Untertitelspur nicht als Verstoß, sondern als „nicht bestimmbar“.
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Shopsysteme
BFSG in Shopware, WordPress und WooCommerce
Die Verstöße, die wir in Standard-Themes am häufigsten messen – von Kontrasten über Slider ohne Tastaturbedienung bis zum Cookie-Banner als Fokusfalle. Und die ehrliche Trennung: Was ist im Backend pflegbar, was ist Code-Arbeit?
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Shopsysteme
BFSG für Shopify-Shops: Backend, Theme und Apps
Shopify nimmt Ihnen viel Technik ab – und genau das macht die Frage nach dem BFSG unübersichtlich. Manche Befunde erledigt Ihre Redaktion in Minuten im Backend, andere sitzen im Theme, wieder andere kommen aus einer App und lassen sich nur über deren Einstellungen lösen. Dieser Artikel sortiert, was wohin gehört.
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Homepage-Baukästen
BFSG mit einem Homepage-Baukasten: was Sie ändern können
Die Sorge ist verbreitet: Wer seine Website mit einem Baukasten gebaut hat, kommt an den Quelltext nicht heran und ist damit ausgeliefert. Wir haben nachgemessen statt vermutet – zwei Baukasten-Auftritte aus unserem eigenen Bestand, mit demselben Lauf wie bei jedem Kunden. Das Ergebnis ist zweigeteilt, und beide Hälften sind nützlich: Bei den Verstößen, die eine Prüfengine zählt, liegen beide deutlich unter dem Median, und siebzehn von zwanzig betroffenen Elementen sitzen in Farbpalette und Linktext – also dort, wo Sie im Editor herankommen. Die Prüfung, die über die Engine hinausgeht, findet dagegen sieben weitere Befunde und fünfzehn namenlose Links, und die sitzen in den Bausteinen des Anbieters.
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Digitale Pflichten jenseits der Barrierefreiheit
Cookies vor der Einwilligung: was § 25 TDDDG wirklich verlangt
Ein Einwilligungsbanner steht auf fast jeder deutschen Website. Die Frage, um die es geht, beantwortet es nicht: Was passiert eigentlich in der Sekunde, bevor jemand darauf klickt? Diese Frage ist rein technisch – man kann sie messen, ohne eine Zeile Recht zu kennen. Dieser Artikel zeigt den Wortlaut von § 25 TDDDG, die genau zwei Ausnahmen, die er kennt, und wie Sie in fünf Minuten selbst nachsehen, was Ihre Seite vor dem ersten Klick lädt.
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Digitale Pflichten jenseits der Barrierefreiheit
Impressum nach § 5 DDG: acht Nummern und ein Satz, der so nicht mehr dasteht
„Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" – dieser Dreiklang steht in fast jedem Impressums-Ratgeber, meist in Anführungszeichen und mit der Fundstelle § 5 TMG oder § 5 DDG daneben. In § 5 DDG steht er so nicht. Das Gesetz heißt seit dem 14. Mai 2024 anders, es hat acht Nummern statt sechs, und sein Einleitungssatz ist umgebaut. Dieser Artikel bringt den Wortlaut, trennt die unbedingten Angaben von den bedingten – und zeigt, was an echten Websites wirklich fehlt.
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Digitale Pflichten jenseits der Barrierefreiheit
Herstellerangaben im Onlineshop: was Artikel 19 GPSR verlangt
Seit dem 13. Dezember 2024 muss jedes Online-Angebot eines Produkts vier Dinge nennen, und zwar „eindeutig und gut sichtbar“ im Angebot selbst. Zwei davon lassen sich von außen messen. Wir haben es an 84 mittelständischen Websites getan – und die Zahl dazu am 28.09.2026 zurückgezogen. Warum, steht unten.
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Digitale Pflichten jenseits der Barrierefreiheit
Grundpreis nach § 4 PAngV: wann er Pflicht ist und wann nicht
Wer Ware nach Gewicht oder Volumen anbietet, muss neben dem Gesamtpreis den Preis je Kilogramm oder Liter nennen. Die Regel ist kurz, die acht Ausnahmen sind es nicht – und sie ist einer der wenigen Fälle, in denen eine Maschine wirklich rechnen kann.
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Overlays und Widgets
Overlay-Widgets: was sie können und was nicht
Ein Skript einbauen, ein Symbol am Bildschirmrand, und die Barrierefreiheit ist erledigt – so lautet das Angebot. Dieser Artikel trennt sachlich, was ein Overlay tatsächlich leistet, wo seine technische Grenze verläuft und wie Sie den Unterschied an Ihrer eigenen Seite nachmessen können.
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Normen und Fassungen
WCAG 2.1 AA und WCAG 2.2: was sich für Shops ändert
WCAG 2.2 ist seit Oktober 2023 die neuere Fassung der Web-Richtlinien – der für die deutsche BFSG-Praxis maßgebliche technische Stand ist bislang WCAG 2.1 Stufe AA. Dieser Artikel ordnet beides sauber ein und zeigt an Shop-Beispielen, was die neun neuen Erfolgskriterien konkret bedeuten.
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Pflichtangaben
Barrierefreiheitserklärung erstellen: Muster und Anleitung
Was in die Erklärung gehört, wo sie verlinkt wird, wie oft sie zu aktualisieren ist und warum „teilweise vereinbar“ die ehrlichste und meist zutreffendste Angabe ist. Inklusive kommentiertem Muster zum Abschreiben.
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Für Web- und Marketingagenturen
BFSG für Agenturen: was Ihre Kunden jetzt fragen
Seit das BFSG gilt, landet die Frage nach Barrierefreiheit zuerst bei der Agentur – nicht bei der Anwältin. Dieser Artikel liefert die fünf Fragen, die Ihre Kunden stellen, mit Antworten zum Übernehmen, eine sachliche Einordnung der Haftungsfrage und eine ehrliche Grenze: Was Sie im Haus besser können als jeder Dienstleister, und wo sich Zukaufen rechnet.
Womit sollten Sie anfangen?
Wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie überhaupt betroffen sind, beginnen Sie mit „Ist mein Shop betroffen?“ und arbeiten Sie die dortige Selbsttest-Checkliste durch. Sie liefert Ihnen in etwa 30 Minuten einen belastbaren ersten Eindruck vom Zustand Ihrer Website – ohne Werkzeuge, die Sie erst installieren müssten.
Wenn bereits ein Schreiben auf Ihrem Tisch liegt, springen Sie direkt zu „Abmahnung erhalten“. Der wichtigste Punkt dort steht ganz oben: Fristen notieren und nichts ungeprüft unterschreiben.
Wenn Sie wissen, dass etwas zu tun ist, und nun einschätzen wollen, wie groß die Baustelle in Ihrem System ist, hilft der Artikel zu Shopware, WordPress und WooCommerce. Und wenn die technische Seite steht, fehlt meist noch die veröffentlichte Erklärung – dafür gibt es das Muster.
Und wenn die Frage lautet, was das alles kostet, bevor Sie überhaupt jemanden beauftragen: Was kostet die BFSG-Umsetzung wirklich? zerlegt die Aufwände in vier Blöcke und legt offen, was wir selbst berechnen.
Wer lieber selbst misst, bevor er fragt, arbeitet die BFSG-Checkliste für Onlineshops ab – 52 Punkte nach Seitentyp, ohne Spezialwerkzeug. Für zwei Stellen gibt es je einen eigenen Artikel: Alt-Texte für Produktbilder für die Redaktion und der barrierefreie Checkout für die Technik.
Und wenn Sie zuerst wissen wollen, wie andere dastehen: Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler fasst zusammen, was wir bei 85 ausgewerteten Websites tatsächlich gemessen haben.
Unsere Arbeitsweise in einem Satz
Wir beheben die messbaren technischen Verstöße nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549. Automatisierte Prüfung deckt dabei die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich eine manuelle Prüfung. Diesen Satz finden Sie in jedem unserer Berichte – und wir halten ihn auch in den Ratgeber-Artikeln durch, statt Ergebnisse zu versprechen, die niemand messen kann.
Den Stand Ihrer Website messen lassen
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