Normen und Fassungen
WCAG 2.1 AA und WCAG 2.2: was sich für Shops ändert
WCAG 2.2 ist seit Oktober 2023 die neuere Fassung der Web-Richtlinien – der für die deutsche BFSG-Praxis maßgebliche technische Stand ist bislang WCAG 2.1 Stufe AA. Dieser Artikel ordnet beides sauber ein und zeigt an Shop-Beispielen, was die neun neuen Erfolgskriterien konkret bedeuten.
Das Wichtigste in Kürze
- WCAG 2.2 ersetzt WCAG 2.1 nicht, sondern erweitert sie: neun neue Erfolgskriterien, davon sechs auf den relevanten Stufen A und AA. Ein Kriterium – 4.1.1 Parsing – wurde gestrichen.
- Der technische Stand, an dem sich die deutsche BFSG-Praxis bisher ausrichtet, ist WCAG 2.1 Stufe AA – über die BFSGV und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549.
- Welche Fassung im Einzelfall verbindlich ist, ist eine Rechtsfrage. Sie beantwortet eine Anwältin oder ein Anwalt, nicht ein Prüfwerkzeug und nicht dieser Artikel.
- Die neuen Kriterien treffen Shops an drei Stellen: Bedienelemente (Größe, Ziehbewegungen), Formulare (doppelte Eingaben, Anmeldung) und Orientierung (verdeckter Fokus, konsistente Hilfe).
- Häufigster Praxisfall ist die klebende Kopfzeile, die das per Tastatur angesteuerte Element verdeckt. Wer mit der Maus arbeitet, bemerkt das nie.
- Nur ein Teil ist maschinell messbar: Die Zielgröße einer Schaltfläche lässt sich rechnen, die Konsistenz eines Hilfe-Links über zwölf Seiten nicht.
- Wer WCAG 2.1 AA sauber umsetzt, hat den größten Teil erledigt. WCAG 2.2 ist Detailarbeit – kein zweites Projekt.
BFSG, BFSGV, EN 301 549, WCAG: wie die Ebenen zusammenhängen
Die Verwirrung um „2.1 oder 2.2“ entsteht fast immer daran, dass vier Ebenen durcheinandergeraten.
Das Gesetz. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025. Es benennt, wer betroffen ist und was barrierefrei sein muss – es enthält aber keine einzige technische Vorgabe darüber, wie breit eine Schaltfläche zu sein hat.
Die Verordnung. Die Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) konkretisiert die Anforderungen und knüpft an harmonisierte europäische Normen an. „Harmonisiert“ heißt: Die Norm entstand im Auftrag der EU, ihre Fundstelle wird im Amtsblatt veröffentlicht. Daran hängt der Fachbegriff der Konformitätsvermutung – dessen Reichweite juristisch zu beurteilen ist.
Die Norm. Für Websites und digitale Dienste ist das die EN 301 549. Ihr Kapitel 9 („Web“) enthält keine eigenen Anforderungen, sondern übernimmt die WCAG-Erfolgskriterien der Stufen A und AA und nummeriert sie um: Aus WCAG 1.1.1 wird Abschnitt 9.1.1.1.
Die Richtlinie. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) stammen vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium für Web-Standards. Sie sind kein Gesetz, sondern eine technische Empfehlung – weltweit die Referenz. Sie kennen drei Stufen: A (Grundlage), AA (der übliche Maßstab in Gesetzen und Normen) und AAA (weitergehende Anforderungen).
Kurz: Das Gesetz sagt „barrierefrei“, die Verordnung verweist auf die Norm, die Norm auf die WCAG. Welche Kriterien daraus im Shop-Alltag am meisten wiegen, steht in der BFSG-Checkliste für Onlineshops.
Welcher Stand gilt: 2.1 oder 2.2?
Technisch ist die Lage klar: Die bisher herangezogene Fassung der EN 301 549 baut auf WCAG 2.1 Stufe AA auf. Das ist der Stand, gegen den wir prüfen und den wir in Berichten benennen. Bei den europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI, die die EN 301 549 gemeinsam herausgeben, liegt inzwischen eine neuere Fassung der Norm vor, die WCAG 2.2 aufgreift.
Rechtlich ist die Frage, welche Fassung wann für ein konkretes Unternehmen maßgeblich ist, eine juristische Bewertung – sie hängt unter anderem davon ab, welche Fassung im Amtsblatt der EU gelistet ist. Diese Bewertung nimmt eine Anwältin oder ein Anwalt vor. Wir liefern die technische Grundlage, nicht die Auslegung.
Für die Praxis entschärft sich die Frage aus einem Grund, den man kennen sollte: WCAG 2.2 ist abwärtskompatibel angelegt. Wer 2.2 auf Stufe AA erfüllt, erfüllt damit auch 2.1 auf Stufe AA – mit der einen Ausnahme des zurückgezogenen Kriteriums 4.1.1 Parsing. Umgekehrt gilt das nicht: Wer 2.1 AA erfüllt, hat die sechs neuen A- und AA-Kriterien nicht zwangsläufig abgedeckt.
Was das für eine Entscheidung bedeutet: Der aufwendige Schritt ist nicht „2.1 oder 2.2“, sondern überhaupt der Sprung auf einen ordentlichen Stand. Wer sich ohnehin an die Arbeit macht, nimmt die neuen Kriterien gleich mit – gemessen am Rest sind sie klein.
Die neun neuen Erfolgskriterien im Überblick
Sechs der neun neuen Kriterien liegen auf den Stufen A und AA, drei auf Stufe AAA. Die englischen Bezeichnungen stehen dabei, weil Prüfberichte sie im Original führen.
| Neues Erfolgskriterium | Stufe | Was das im Shop konkret heißt |
|---|---|---|
| 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum) Focus Not Obscured |
AA | Das per Tastatur angesteuerte Element darf nicht vollständig hinter etwas anderem verschwinden – etwa hinter mitfahrender Kopfzeile, Cookie-Leiste oder Chat-Fenster. |
| 2.5.7 Ziehbewegungen Dragging Movements |
AA | Alles, was per Ziehen bedient wird, braucht eine zweite Bedienmöglichkeit mit einfachem Klick: Bildergalerie, Preis-Schieberegler, Sortieren per Ziehen. |
| 2.5.8 Zielgröße (Minimum) Target Size |
AA | Bedienelemente sind mindestens 24 × 24 CSS-Pixel groß oder haben genug Abstand. Betrifft Plus und Minus im Warenkorb, kleine Icon-Schaltflächen, das Schließen-Kreuz. |
| 3.2.6 Konsistente Hilfe Consistent Help |
A | Wenn es Hilfe gibt – Kontaktseite, Telefonnummer, Chat, FAQ –, steht sie auf allen Seiten an derselben Stelle im Aufbau. |
| 3.3.7 Redundante Eingabe Redundant Entry |
A | Was im selben Vorgang schon eingegeben wurde, wird nicht erneut abgefragt. Klassiker: die Lieferadresse, die nach der Rechnungsadresse neu zu tippen ist. |
| 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum) Accessible Authentication |
AA | Die Anmeldung darf nicht allein an einem Gedächtnis- oder Rätseltest hängen: Passwort-Einfügen erlaubt, Captcha nicht als einzige Hürde. |
| 2.4.12 Fokus nicht verdeckt (Erweitert), 2.4.13 Fokus-Darstellung, 3.3.9 Zugängliche Authentifizierung (Erweitert) | AAA | Strengere Varianten der obigen Kriterien. Stufe AAA ist in der EN 301 549 nicht der Maßstab – für die meisten Shops nicht praxisrelevant. |
| 4.1.1 Parsing | zurückgezogen | Entfällt in WCAG 2.2 ersatzlos. Doppelte IDs fallen weiterhin auf – nur über andere Kriterien. |
Auffällig ist, wovon diese Liste handelt: nicht von Bildern, Kontrasten oder Überschriften, sondern fast durchweg von Bedienung. WCAG 2.2 schließt Lücken, die vor allem Menschen mit motorischen Einschränkungen, mit Gedächtnis- oder Konzentrationsschwierigkeiten und Nutzerinnen kleiner Touchgeräte betreffen. Deshalb werden die neuen Kriterien ausgerechnet an Warenkorb, Filter und Checkout sichtbar.
Zielgröße und Ziehbewegungen: die Bedienelemente
2.5.8 Zielgröße: 24 × 24 CSS-Pixel
Ein CSS-Pixel ist nicht dasselbe wie ein Gerätepixel, sondern die Maßeinheit, in der Layouts gerechnet werden – unabhängig davon, wie fein der Bildschirm auflöst. 24 × 24 davon sind wenig: etwa die Fläche einer kleinen Symbol-Schaltfläche.
Viele Shops scheitern trotzdem daran, und zwar an denselben Stellen: Plus und Minus für die Menge im Warenkorb sind oft schmale Striche neben dem Zahlenfeld, das Schließen-Kreuz von Newsletter- und Cookie-Fenstern ein zierliches Symbol in der Ecke. Dazu kommen Bewertungssterne, die farbigen Punkte der Variantenauswahl und die Ziffern der Seitenblätterung.
Das Kriterium kennt Ausnahmen, weshalb sich der Fall nicht rein rechnerisch entscheiden lässt: Kleiner ist zulässig bei genügend Abstand zu benachbarten Zielen, wenn dieselbe Funktion auf derselben Seite ausreichend groß erreichbar ist, bei Links im Fließtext und bei Vorgaben des Browsers. Für Touchbedienung empfiehlt das W3C ohnehin mehr als dieses Minimum.
2.5.7 Ziehbewegungen: alles, was gewischt wird
Ziehen setzt voraus, dass jemand einen Punkt trifft, gedrückt hält, präzise bewegt und an der richtigen Stelle loslässt. Für Menschen mit Zittern, mit Kopfsteuerung oder mit einer Hand am Smartphone ist das eine Hürde. Das Kriterium verlangt deshalb keine Abschaffung der Wischgeste, sondern eine zweite Möglichkeit per Klick oder Tipp.
Im Shop betrifft das vier Bauteile: die Produktgalerie ohne Pfeilschaltflächen, den Preisfilter als Schieberegler ohne Eingabefeld für Zahlen, die Karte der Filialsuche und Merklisten, deren Reihenfolge per Ziehen geändert wird. Die Wischgeste ist überall willkommen – sie darf nur nicht der einzige Weg sein.
Formulare und Anmeldung: doppelte Eingaben und Captchas
3.3.7 Redundante Eingabe
Dieses Kriterium hat den unmittelbarsten Umsatzbezug: Angaben aus demselben Vorgang müssen nicht noch einmal von Hand eingegeben werden – sie werden übernommen oder zur Auswahl angeboten.
Der Standardfall ist die abweichende Lieferadresse: In vielen Shops sind Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort komplett neu zu tippen, obwohl sich oft nur eine Zeile unterscheidet. Dazu kommen die doppelte Abfrage der E-Mail-Adresse „zur Sicherheit“ und mehrstufige Bestellstrecken, in denen ein Schritt zurück die Eingaben verwirft. Für Menschen mit Sprachsteuerung oder Bildschirmlupe ist jede Wiederholung ein Vielfaches an Aufwand – für alle anderen ein Grund abzubrechen. Welche Stellen im Bestellablauf sonst hängen bleiben, steht in Barrierefreier Checkout: die kritischen Schritte.
3.3.8 Zugängliche Authentifizierung
Hier geht es um einen Punkt, der oft für eine Sicherheitsmaßnahme gehalten wird, aber keine ist: das Blockieren der Zwischenablage im Passwortfeld. Wer sein Passwort nicht einfügen darf, muss es aus dem Kopf oder vom Zettel abtippen. Genau das schließt das Kriterium aus: Ein Gedächtnistest darf nicht die einzige Hürde sein, das Einfügen aus einem Passwortmanager muss möglich bleiben. Nebenbei ist ein abgetipptes Passwort meist das schwächere.
Der zweite Fall sind Captchas. Verzerrte Buchstaben, Rechenaufgaben und Bilderrätsel („alle Bilder mit Ampeln“) sind kognitive Funktionstests. Als einzige Hürde erfüllen sie das Erfolgskriterium 3.3.8 nicht – ein Verbot von Captchas ist damit nicht ausgesprochen. Verlangt wird ein alternativer Weg oder ein Verfahren ohne kognitiven Test; das Wiedererkennen von Objekten bleibt zulässig.
Beides ist selten reine Redaktionsarbeit: Die Zwischenablage blockiert meist das Theme oder ein Sicherheits-Plugin. Zu benennen, wo es klemmt, ist Sache eines Prüfberichts – der Umbau gehört in den Quellcode.
Verdeckter Fokus und konsistente Hilfe
2.4.11 Fokus nicht verdeckt – der häufigste Praxisfall
Wer mit der Tastatur arbeitet, springt mit der Tabulatortaste von Bedienelement zu Bedienelement. Das angesteuerte Element ist der Fokus; ein sichtbarer Rahmen zeigt, wo man gerade ist. Verliert man ihn aus dem Blick, ist die Seite nicht mehr bedienbar – man drückt die Eingabetaste und weiß nicht, was passiert.
Genau das erzeugen klebende Kopfzeilen. Die Kopfzeile bleibt beim Blättern oben stehen; der Browser scrollt das fokussierte Element zwar in den sichtbaren Bereich – aber genau dorthin, wo die Kopfzeile liegt. Dasselbe Muster erzeugen Cookie-Leisten am unteren Rand, Chat-Fenster in der Ecke und mitfahrende „In den Warenkorb“-Leisten.
Stufe AA verlangt, dass das fokussierte Element nicht vollständig verdeckt ist; die AAA-Variante 2.4.12 verlangt, dass es gar nicht verdeckt wird. Der Selbsttest dauert Minuten: Tabulatortaste drücken und die Seite durchgehen. Verschwindet der Rahmen zwischendurch, ist der Fall klar. Weitere Selbsttests stehen in Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler.
3.2.6 Konsistente Hilfe
Dieses Kriterium verlangt nicht, dass es überhaupt eine Hilfe gibt. Es verlangt: Wenn eine da ist, bleibt sie am selben Ort. Gemeint sind Kontaktangaben, Telefonnummer, Kontaktformular, Chat oder FAQ – sie erscheinen auf allen Seiten in derselben relativen Reihenfolge.
Verletzt wird das meist durch gewachsene Vorlagen: Die Startseite hat einen Chat-Knopf unten rechts, die Kategorieseiten nicht; der Kontakt-Link steht in der Hauptnavigation, verschwindet aber im Checkout, wo er am dringendsten gebraucht wird. Für Menschen, die sich Abläufe merken, statt Seiten zu überfliegen, ist das jedes Mal eine neue Suche.
Gestrichen und Kür: 4.1.1 Parsing und die AAA-Kriterien
WCAG 2.2 hat als bisher einzige Fassung ein Kriterium zurückgezogen: 4.1.1 Parsing. Es verlangte sauber verschachtelten Quelltext und eindeutige IDs. Gestrichen wurde es, weil Browser und Hilfsmittel solche Fehler heute selbst ausgleichen.
Das wird gern falsch verstanden. Doppelte IDs sind nicht harmlos geworden – sie führen weiterhin dazu, dass eine Beschriftung auf das falsche Formularfeld zeigt oder eine Verknüpfung ins Leere läuft. Nur fällt das jetzt unter andere Kriterien, etwa Beschriftungen und Namen von Bedienelementen. Für einen Prüfbericht heißt das: Der Befund verschwindet nicht, er wandert.
Die drei neuen AAA-Kriterien sind schnell abgehandelt: 2.4.12 verlangt, dass der Fokus überhaupt nicht verdeckt wird, 2.4.13 stellt Anforderungen an Größe und Kontrast des Fokusrahmens selbst, 3.3.9 lässt auch das Wiedererkennen von Objekten nicht mehr als Hürde zu. Stufe AAA ist in der EN 301 549 nicht der Maßstab, und das W3C rät davon ab, sie pauschal für ganze Websites anzustreben.
Was ein Scan davon sieht – und was nicht
Die neuen Kriterien sind ein Lehrstück darüber, wo automatische Prüfung endet: Fast alle handeln von Bedienung, Absicht und Kontext.
| Kriterium | Maschinell prüfbar | Was ein Mensch beurteilen muss |
|---|---|---|
| 2.5.8 Zielgröße | teilweise | Die Fläche ist messbar. Ob eine Ausnahme greift – Abstand, gleichwertige Bedienung an anderer Stelle –, entscheidet der Blick auf die Seite. |
| 2.4.11 Fokus nicht verdeckt | kaum | Ob eine klebende Leiste das fokussierte Element verdeckt, zeigt sich erst beim Durchsteppen mit der Tastatur. |
| 2.5.7 Ziehbewegungen | nein | Dass ein Regler nur auf Ziehen reagiert und keine Alternative bietet, erkennt man durch Ausprobieren. |
| 3.3.7 Redundante Eingabe | nein | Dass zwei Adressblöcke dasselbe meinen, sieht nur, wer den Bestellvorgang durchläuft. |
| 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung | teilweise | Eine blockierte Zwischenablage ist im Quelltext oft erkennbar. Ob ein Captcha eine Alternative bietet, nicht. |
| 3.2.6 Konsistente Hilfe | nein | Die Aussage entsteht erst im Vergleich mehrerer Seiten – und braucht ein Urteil darüber, was als Hilfe gilt. |
Daraus folgt keine Entwertung der automatischen Prüfung, sondern eine Arbeitsteilung. Ein Scan findet zuverlässig die große Menge maschinell prüfbarer Verstöße – fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Formularfelder, zu schwache Kontraste – und liefert damit die eigentliche Arbeitsliste. Die Bedienkriterien aus WCAG 2.2 kommen im manuellen Teil dazu.
Deshalb steht in jedem unserer Berichte derselbe Satz: Automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich manuelle Prüfung. Wer etwas anderes behauptet – etwa ein Widget, das eine Website per Skript in Ordnung bringt –, verspricht Unmessbares.
Was das für Ihre Planung heißt
Die praktische Botschaft ist unspektakulär, und das ist die gute Nachricht: Wer heute nach WCAG 2.1 Stufe AA arbeitet, hat den weitaus größten Teil erledigt. Die sechs neuen A- und AA-Kriterien sind überwiegend Detailarbeit an Bedienelementen und Formularen – kein zweites Projekt und kein Anlass, eine laufende Umsetzung zu stoppen.
- Zuerst die Menge. Alternativtexte, Formularbeschriftungen, Kontraste, Seitentitel, Tastaturbedienbarkeit. Diese Befunde führen unsere Prüfläufe regelmäßig an – und stammen alle schon aus WCAG 2.1.
- Dann der Bestellvorgang. Checkout und Warenkorb kosten bei Fehlern unmittelbar Umsatz – und dort liegen die neuen Kriterien am dichtesten: Mengenschaltflächen, doppelte Adresseingabe, Anmeldung.
- Dann die Bedienelemente insgesamt. Zielgrößen, Wischgesten mit Alternative, verdeckter Fokus. Ein Tastatur-Durchgang durch die zehn wichtigsten Seiten findet davon das meiste an einem Vormittag.
- Zuletzt die Konsistenz. Hilfe- und Kontaktzugang auf allen Seiten an derselben Stelle – meist eine Frage der Vorlagen, nicht der einzelnen Seite.
Was nicht sinnvoll ist: auf eine endgültige Klärung der Normfassung zu warten. Keines der neuen Kriterien verlangt, etwas zurückzubauen, das nach 2.1 richtig war. Wer jetzt anfängt, arbeitet in jeder Fassung in die richtige Richtung.
Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Fassung die genannten Anforderungen Ihr Angebot erfassen, beurteilt eine Anwältin oder ein Anwalt. Wir liefern dafür die technische Grundlage: einen nachvollziehbaren Prüfbericht mit den messbaren Verstößen nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549.
Häufige Fragen
Gilt für das BFSG nun WCAG 2.1 oder WCAG 2.2?
Technisch richtet sich die deutsche Praxis bisher nach WCAG 2.1 Stufe AA – über die BFSGV und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, deren bislang herangezogene Fassung auf WCAG 2.1 aufbaut. Bei CEN, CENELEC und ETSI, die die Norm gemeinsam herausgeben, liegt eine neuere Fassung vor, die WCAG 2.2 aufgreift. Welche Fassung für ein konkretes Unternehmen zu welchem Zeitpunkt maßgeblich ist, ist eine Rechtsfrage; sie beantwortet eine Anwältin oder ein Anwalt. Praktisch entschärft sich die Frage, weil WCAG 2.2 auf WCAG 2.1 aufsetzt: Bis auf das zurückgezogene Kriterium 4.1.1 Parsing gilt jedes Kriterium aus 2.1 unverändert weiter.
Muss ich alles neu machen, wenn ich WCAG 2.1 AA bereits umgesetzt habe?
Nein. WCAG 2.2 ist abwärtskompatibel angelegt: Sämtliche Kriterien aus 2.1 gelten unverändert weiter, hinzu kommen neun neue – davon sechs auf den Stufen A und AA. Es fällt nichts weg außer 4.1.1 Parsing, das zurückgezogen wurde. Zu tun bleibt das Nachziehen der neuen Kriterien an Bedienelementen, Formularen und Fokusdarstellung, nicht ein Umbau des Erreichten.
Wie groß muss eine Schaltfläche nach WCAG 2.2 sein?
Erfolgskriterium 2.5.8 nennt als Mindestmaß 24 × 24 CSS-Pixel. Kleiner ist zulässig, wenn eine der Ausnahmen greift: genügend Abstand zu benachbarten Zielen, dieselbe Funktion in ausreichender Größe an anderer Stelle derselben Seite, Links innerhalb eines Textabsatzes oder eine für die Information wesentliche Darstellung. Für die Bedienung mit dem Finger empfiehlt das W3C deutlich größere Flächen – das ist dann allerdings Stufe AAA und keine Anforderung auf AA.
Sind Captchas nach WCAG 2.2 verboten?
Verboten sind sie nicht. Erfolgskriterium 3.3.8 untersagt, dass ein kognitiver Funktionstest – Buchstabenrätsel, Rechenaufgabe, Bilderauswahl – die einzige Möglichkeit ist, sich anzumelden. Es muss also ein alternativer Weg daneben stehen oder ein Verfahren gewählt werden, das ohne solchen Test auskommt. Das Wiedererkennen von Objekten oder eigenen Inhalten bleibt ausdrücklich zulässig. Zum selben Kriterium gehört, dass sich ein Passwort einfügen lassen muss, statt abgetippt zu werden.
Was bedeutet es, dass 4.1.1 Parsing zurückgezogen wurde?
Das Kriterium verlangte sauber verschachtelten Quelltext und eindeutige IDs. Es wurde gestrichen, weil Browser und Hilfsmittel solche Fehler heute selbst ausgleichen; einen eigenständigen Nutzen hatte es damit nicht mehr. Sorglos wird der Umgang mit doppelten IDs dadurch nicht: Zeigt eine Beschriftung auf das falsche Feld oder läuft eine Verknüpfung ins Leere, ist das weiterhin ein Befund – nur unter einem anderen Kriterium.
Gibt es schon WCAG 3.0, und sollte ich darauf warten?
WCAG 3.0 wird beim W3C entwickelt, existiert aber nur als Arbeitsentwurf mit deutlich anderem Aufbau und ist keine verabschiedete Empfehlung. Ein Stichtag steht nicht fest, und bis eine solche Fassung den Weg in europäische Normen und nationale Gesetze findet, vergehen erfahrungsgemäß Jahre. Für die Planung ist WCAG 2.1 AA der Maßstab, mit WCAG 2.2 als naheliegender Erweiterung. Warten wäre die teuerste Variante.
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- Barrierefreier Checkout: die kritischen Schritte – Warenkorb, Adressformular, Anmeldung – dort liegen die neuen 2.2-Kriterien am dichtesten.
- BFSG-Checkliste für Onlineshops – Die Kriterien der Reihe nach durchgehen, mit Selbsttests ohne Spezialwerkzeug.
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- Ist mein Onlineshop vom BFSG betroffen? – Die Frage vor der Normfassung: Fällt Ihr Angebot überhaupt in den Anwendungsbereich?
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Welchen Stand hat Ihr Shop heute?
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Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung. Quellen: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, W3C-Empfehlung vom 05.06.2018, und WCAG 2.2, W3C-Empfehlung vom 05.10.2023 (aktualisiert 12.12.2024); daraus insbesondere die Erfolgskriterien 2.4.11 Focus Not Obscured (Minimum, Stufe AA), 2.4.12 Focus Not Obscured (Enhanced, AAA), 2.4.13 Focus Appearance (AAA), 2.5.7 Dragging Movements (AA), 2.5.8 Target Size (Minimum, AA), 3.2.6 Consistent Help (A), 3.3.7 Redundant Entry (A), 3.3.8 Accessible Authentication (Minimum, AA), 3.3.9 Accessible Authentication (Enhanced, AAA) sowie das in WCAG 2.2 zurückgezogene Kriterium 4.1.1 Parsing; EN 301 549 (harmonisierte europäische Norm), Kapitel 9 „Web“; Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (BFSG), insbesondere §§ 3, 14 und 37; Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV).