Selbsttest und Messung

Website auf Barrierefreiheit testen

Vier Handgriffe, mit denen Sie in zehn Minuten selbst sehen, wo es hakt – ohne Werkzeug und ohne uns. Und darunter: was ein automatisierter Test nach WCAG 2.1 AA misst, dem technischen Maßstab, an dem sich auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz orientiert.

Wenn Sie es genau wissen wollen

Die vier Handgriffe weiter unten zeigen Ihnen, ob es ein Problem gibt. Sie zeigen Ihnen nicht, wie groß es ist – dafür müsste jemand jede Seite und jedes Element durchgehen.

Genau das macht die Technische Betreuung: Sie crawlt die wichtigsten Seiten – Startseite, Kaufstrecke, Kontakt, Pflichtseiten – und prüft jede einzelne gegen die maschinell prüfbaren Kriterien der WCAG 2.1 AA. Im Bericht steht, wie viele Verstöße gefunden wurden, welcher Art sie sind, wie schwer sie wiegen und wie viele Elemente betroffen sind – nach Dringlichkeit sortiert.

Was der Test nicht leistet, steht ebenfalls darin. Diese Grenze zu verschweigen wäre der bequemere Weg und der falsche.

Technische Betreuung – 24 € im Monat netto. Der erste Lauf liefert die beiden vollständigen Berichte, danach misst er alle 14 Tage über bis zu 15 Seiten nach. Geprüft wird beides: die Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA und die Pflichtangaben. Bericht nur bei Veränderung, monatlich kündbar.

Technische Betreuung starten

Sie haben vorher eine Frage? Schreiben Sie uns – wir sehen uns Ihre Website an, bevor wir antworten.

Was der Test prüft

Grundlage ist eine etablierte Open-Source-Prüfengine, die gegen die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Stufe AA arbeitet. Das sind die Befunde, die in unseren eigenen Prüfläufen am häufigsten auftreten:

Die fünf häufigsten Befunde aus 85 geprüften Websites, August und September 2026
BefundBetroffene WebsitesWas das für Ihre Kundschaft bedeutet
Unzureichender Farbkontrast72 von 85Preise, Hinweise und Beschriftungen sind bei Sehbeeinträchtigung oder in heller Umgebung nicht lesbar.
Links ohne erkennbaren Linktext50 von 85Eine Vorlesesoftware sagt „Link" – ohne zu sagen, wohin er führt.
Bilder ohne Alternativtext27 von 85Produktbilder existieren für blinde Kundschaft schlicht nicht.
Links nur durch Farbe erkennbar23 von 85Wer Farben schlecht unterscheidet, findet den Link im Fließtext nicht.
Schaltflächen ohne erkennbaren Namen19 von 85Warenkorb, Suche und Menü sind für Vorlesesoftware nur „Schaltfläche“.

Stichprobe von 93 Websites mittelständischer Betriebe, davon 85 auswertbar, 499 einzeln geprüfte Seiten. Eigene Messung, keine fremde Statistik – Methodik, Tabelle und Zitiervorschlag in der Erhebung 2026. Die Einordnung der Befunde steht im Ratgeber: die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler.

Vier Handgriffe, mit denen Sie selbst testen

Dafür brauchen Sie kein Werkzeug und keine Vorkenntnisse. Diese vier Prüfungen finden einen erstaunlich großen Teil der Probleme – und Sie können sie in zehn Minuten machen.

  1. Legen Sie die Maus weg

    Bedienen Sie Ihre Kaufstrecke nur mit Tabulator, Pfeiltasten und Eingabetaste – von der Startseite bis zur Bestellbestätigung. Kommen Sie durch? Sehen Sie jederzeit, wo Sie gerade stehen? Bleiben Sie irgendwo hängen, etwa im Cookie-Banner? Wer hier scheitert, scheitert stellvertretend für alle, die keine Maus benutzen können.

  2. Zoomen Sie auf 200 Prozent

    Im Browser mit Strg und Plus (am Mac Befehlstaste und Plus). Überlappt Text? Verschwinden Knöpfe? Muss man seitlich scrollen, um eine Zeile zu Ende zu lesen? Das betrifft nicht nur Menschen mit Sehbeeinträchtigung, sondern jeden, der die Seite auf einem kleinen Bildschirm öffnet.

  3. Schicken Sie ein Formular leer ab

    Steht die Fehlermeldung als Text da – oder nur als roter Rahmen? Sagt sie, was zu tun ist, oder nur, dass etwas falsch ist? Ein roter Rahmen allein ist für Menschen mit Farbsehschwäche keine Information.

  4. Klicken Sie auf die Beschriftung eines Eingabefeldes

    Springt der Cursor in das zugehörige Feld? Wenn nicht, fehlt die Verknüpfung zwischen Beschriftung und Feld – und eine Vorlesesoftware weiß nicht, was in das Feld gehört. Das ist einer der häufigsten Befunde überhaupt und meist in Minuten behoben.

Ausführlicher, mit Codebeispielen: barrierefreie Formulare und Farbkontrast prüfen und korrigieren.

Was ein automatisierter Test nicht kann

Automatisierte Prüfungen decken die maschinell prüfbaren Erfolgskriterien ab. Das ist ein erheblicher Teil – aber nicht alles. Nicht maschinell entscheidbar ist zum Beispiel:

  • ob ein Alternativtext das Bild inhaltlich beschreibt oder nur „Produktbild" sagt,
  • ob die Reihenfolge, in der die Tastatur durch die Seite führt, dem entspricht, was man sieht,
  • ob eine Fehlermeldung verständlich formuliert ist,
  • ob eine Bedienung auch mit einer Vorlesesoftware sinnvoll durchführbar ist.

Für eine vollständige Konformitätsbewertung ist deshalb zusätzlich eine manuelle Prüfung nötig. Das steht so auch in jedem Bericht, den wir verschicken. Wer Ihnen Konformität per Knopfdruck verspricht, verspricht etwas, das ein Werkzeug nicht leisten kann – die US-Handelsbehörde hat 2025 einen Anbieter genau dafür belangt.

Wir sagen deshalb präzise, was wir tun: Wir beheben die messbaren technischen Verstöße nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549.

Häufige Fragen zum Test

Wie viele Seiten werden geprüft?

Bis zu 15 Seiten je Lauf, ausgewählt nach einer Prioritäts-Heuristik: Startseite, Kaufstrecke, Kontakt, Pflichtseiten. Bei einem großen Shop ist das eine Stichprobe – auch das steht im Bericht.

Bekomme ich auch die Fundorte im Quelltext?

Ja. Der erste Lauf der Technischen Betreuung liefert die beiden vollständigen Berichte – zu jedem Befund die Regel, an der gemessen wurde, die betroffenen Elemente, die Seite, auf der sie stehen, und für die eindeutig lösbaren Fälle die fertige Korrektur. Jeder weitere Lauf meldet, was neu hinzugekommen ist. Die Umsetzung übernehmen wir auf Wunsch selbst – zum Festpreis, den wir nach der Messung nennen.

Muss ich Zugangsdaten herausgeben?

Nein. Der Test prüft ausschließlich öffentlich erreichbare Seiten – genau das, was auch Ihre Kundschaft und eine Behörde sehen. Für Bereiche hinter einer Anmeldung bräuchte es einen Zugang, und den holen wir nur ein, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Der Bericht ist eine technische Bestandsaufnahme. Ob und wie das BFSG auf Ihr Angebot anwendbar ist, beurteilt im Zweifel eine anwaltliche Beratung. Wir liefern die Messung und die Umsetzung.