Eigene Messung
Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler – 40 Websites gemessen
Im August 2026 haben wir 40 Websites mittelständischer Betriebe aus einer Region automatisiert nach WCAG 2.1 AA geprüft – 189 einzelne Seiten. Dieser Artikel zeigt, was dabei herauskam, was hinter den häufigsten Befunden steckt und in welcher Reihenfolge sich die Arbeit lohnt. Alle Zahlen stammen aus unseren eigenen, archivierten Prüfläufen.
Das Wichtigste in Kürze
- 39 der 40 geprüften Websites hatten mindestens einen Verstoß der Schwere „critical“ oder „serious“. Eine war frei von messbaren Befunden – der Fall zeigt, dass es geht.
- Unzureichender Farbkontrast war mit Abstand der verbreitetste Befund: gemessen auf 33 der 40 Websites. Er ist zugleich der, der am seltensten als Fehler wahrgenommen wird, weil er wie eine Designentscheidung aussieht.
- Links ohne erkennbaren Linktext folgten auf 22 Websites, Bilder ohne Alternativtext auf 12.
- Die Spannweite war groß: von 0 bis 513 betroffenen Elementen je Website, Median 39. Ein hoher Wert heißt nicht automatisch viel Arbeit – dazu unten mehr.
- Wichtig zur Einordnung: 40 Websites aus einer Region sind eine kleine, bewusst ausgewählte Stichprobe. Die Zahlen zeigen Muster, keine Repräsentativität für „den deutschen Mittelstand“.
Was genau geprüft wurde
Transparenz zuerst, weil Zahlen ohne Methodik wertlos sind.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Zeitraum | 26. August 2026 |
| Websites angesetzt | 44 |
| Websites ausgewertet | 40 (4 waren nicht erreichbar, überwiegend wegen Bot-Schutz) |
| Seiten geprüft | 189, also bis zu 5 je Website |
| Seitenauswahl | Startseite plus die für den Geschäftsverkehr relevantesten Unterseiten (Kontakt, Impressum, Shop- und Produktseiten) |
| Prüfengine | axe-core über einen echten Browser, Tagset WCAG 2.1 Stufen A und AA |
| Auswahl der Betriebe | Betriebe mit Online-Berührungspunkt für Verbraucher – Shop, Buchung oder Terminvergabe – und Größenindizien oberhalb der Kleinstunternehmer-Schwelle |
Zwei Einschränkungen, die wir nicht kleinreden: Erstens ist die automatisierte Prüfung eine Untergrenze. Sie deckt die maschinell prüfbaren WCAG-Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich manuelle Prüfung. Ob ein Alternativtext inhaltlich sinnvoll ist, ob die Tastaturbedienung in einem echten Bestellablauf trägt, ob Sprache verständlich ist – das entscheidet kein Werkzeug. Die tatsächliche Zahl der Barrieren liegt also über der gemessenen, nie darunter.
Zweitens: Fünf Seiten je Website sind eine Stichprobe innerhalb der Stichprobe. Ein Shop mit 8.000 Artikeln wurde nicht vollständig geprüft – aber da Befunde meist in Vorlagen sitzen und nicht in einzelnen Seiten, ist die Aussage über die Art der Befunde belastbarer als die über ihre absolute Menge.
Dieser Artikel ist eine technische Auswertung und keine Rechtsberatung. Er sagt nichts darüber, ob ein bestimmter Betrieb unter das BFSG fällt oder ob ihm etwas droht. Wer diese Frage für sich klären will, findet die Einordnung unter Ist mein Onlineshop BFSG-pflichtig?.
Das Gesamtbild
Von 40 ausgewerteten Websites erhielten 39 die Einstufung ROT – mindestens ein Verstoß der Schwere „critical“ oder „serious“. Eine Website blieb ohne messbaren Befund.
Dieser eine Fall ist das nützlichste Einzelergebnis des ganzen Laufs. Er widerlegt zwei bequeme Annahmen auf einmal: dass Barrierefreiheit für mittelständische Betriebe unerreichbar sei, und dass ein Prüfwerkzeug ohnehin überall etwas findet. Es geht – und wenn es geht, ist es kein Schicksal, sondern eine Frage der Umsetzung.
Die Spannweite war erheblich: zwischen 0 und 513 betroffenen Elementen je Website, im Mittel (Median) 39. Die Zahl der Verstoßtypen lag zwischen 0 und 7, im Median bei 3.
Diese zweite Zahl ist die wichtigere. 513 betroffene Elemente klingen nach einem Großprojekt, verteilen sich aber oft auf eine Handvoll Regeln und noch weniger Vorlagen. Ein einziger Fix in der Produktkachel kann hunderte Elemente auf einmal erledigen. Umgekehrt können 20 Elemente über sieben verschiedene Regeltypen mehr Arbeit bedeuten als 500 Elemente aus zwei. Wer Aufwand schätzen will, zählt Regeln und Vorlagen, nicht Elemente – ausführlicher dazu unter Was kostet die BFSG-Umsetzung wirklich?.
Welche Verstöße wie oft auftraten
Gezählt wird hier, auf wie vielen der 40 Websites eine Regel mindestens einmal verletzt wurde – nicht, wie viele Elemente betroffen waren. Eine Regel, die auf vielen Websites auftritt, ist ein Branchenmuster; eine, die auf wenigen Websites viele Elemente betrifft, ist ein Einzelfall.
| Befund | Websites | Schwere | WCAG |
|---|---|---|---|
| Unzureichender Farbkontrast | 33 von 40 | serious | 1.4.3 (AA) |
| Links ohne erkennbaren Linktext | 22 von 40 | serious | 4.1.2 (A) |
| Bilder ohne Alternativtext | 12 von 40 | critical | 1.1.1 (A) |
| Links nur durch Farbe erkennbar | 9 von 40 | serious | 1.4.1 (A) |
| Zoomen der Seite blockiert | 7 von 40 | moderate | 1.4.4 (AA) |
| Schaltflächen ohne erkennbaren Namen | 6 von 40 | critical | 4.1.2 (A) |
| Eingebettete Frames ohne Titel | 6 von 40 | serious | 4.1.2 (A) |
| ARIA-Attribute am falschen Element | 5 von 40 | critical | 4.1.2 (A) |
| Fehlerhaft aufgebaute Listen | 4 von 40 | serious | 1.3.1 (A) |
| Verschachtelte Bedienelemente | 4 von 40 | serious | 4.1.2 (A) |
Auffällig ist, wie wenige Regeltypen den größten Teil der Befunde ausmachen. Die ersten drei Zeilen decken den Alltag fast vollständig ab – und alle drei sind gut verstehbar, ohne dass man WCAG gelesen haben muss.
Warum ausgerechnet der Farbkontrast so dominiert
33 von 40 – kein anderer Befund kam auch nur in die Nähe. Dafür gibt es einen Grund, und er ist nicht technischer, sondern gestalterischer Natur.
Helle graue Schrift auf weißem Grund gilt seit Jahren als modern und zurückhaltend. Sie sieht auf einem hochwertigen Monitor in einem gut ausgeleuchteten Büro tatsächlich elegant aus. WCAG 1.4.3 verlangt für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, für große Schrift 3:1 – und genau dieses dezente Grau liegt regelmäßig darunter.
Betroffen sind dabei nicht nur blinde Menschen, im Gegenteil: Es trifft Menschen mit nachlassender Sehkraft, also einen wachsenden Teil der zahlungskräftigen Kundschaft, Menschen mit Farbfehlsichtigkeit – und praktisch jeden, der bei Sonnenlicht auf ein Handy schaut. Das ist der Befund mit der größten Zahl faktisch Betroffener, und er ist zugleich der billigste: Meist genügt eine Anpassung weniger Farbwerte im Stylesheet, weil die Farben zentral definiert sind.
Zwei verwandte Befunde gehören in dieselbe Familie: „Links nur durch Farbe erkennbar“ (9 von 40) bedeutet, dass ein Link im Fließtext sich ausschließlich farblich vom Text abhebt – wer Farben schlecht unterscheidet, sieht ihn schlicht nicht. Die Lösung ist eine Unterstreichung. Und „Zoomen der Seite blockiert“ (7 von 40) entsteht durch eine einzige Zeile im Seitenkopf, die das Vergrößern auf Mobilgeräten unterbindet – meist vor Jahren eingebaut, um das Layout zu schützen, und seitdem nie hinterfragt.
Links ohne Linktext: das unsichtbare Problem
Auf 22 der 40 Websites fanden sich Links, die für Vorlesesoftware keinen erkennbaren Namen haben. Das klingt exotisch, hat aber eine sehr alltägliche Ursache: das Icon ohne Text.
Die Lupe für die Suche, das Wagensymbol für den Warenkorb, das Herz für den Merkzettel, die Symbole zu den sozialen Netzwerken im Fußbereich – gestalterisch sauber, technisch aber häufig ein Link, der nichts als eine Grafik enthält. Wer die Seite mit Vorlesesoftware bedient, hört an dieser Stelle „Link“ oder eine Buchstabenkette aus dem Dateinamen. Wer Spracheingabe nutzt, kann den Link nicht benennen und damit nicht ansteuern.
Bemerkenswert war die Größenordnung im Einzelfall: Auf einer Website waren allein über hundert Elemente betroffen. Das lässt sich fast immer über eine Vorlage lösen, denn es ist derselbe Baustein, der auf jeder Seite wieder ausgegeben wird.
Der Befund an dritter Stelle, Bilder ohne Alternativtext (12 von 40), ist der bekannteste – und der einzige in dieser Liste, den keine Automatik lösen kann. Ein Werkzeug kann prüfen, ob ein Text da ist, aber nicht, ob er etwas taugt. Wie man sie schreibt, ohne in die üblichen Fallen zu laufen, steht unter Alt-Text schreiben: Beispiele für Produktbilder.
In welcher Reihenfolge sich die Arbeit lohnt
Aus der Verteilung lässt sich eine Reihenfolge ableiten, die für die meisten Websites passt: erst die Befunde, die zentral gelöst viele Elemente erledigen, dann die, die Handarbeit erfordern.
-
Farbwerte im Stylesheet korrigieren
Der verbreitetste Befund, zentral gepflegt und damit an einer Stelle lösbar. Betrifft die meisten realen Nutzerinnen und Nutzer. Nebenwirkung: bessere Lesbarkeit für alle.
-
Zoom-Sperre entfernen
Eine Zeile im Seitenkopf. Aufwand von Minuten, Wirkung sofort auf jedem Mobilgerät.
-
Icon-Links und Schaltflächen benennen
Betrifft Vorlagen, nicht Inhalte: Kopf- und Fußbereich einmal durchgehen erledigt in der Regel den Löwenanteil.
-
Links im Fließtext unterstreichen
Ebenfalls eine zentrale Stilregel. Wird oft aus ästhetischen Gründen abgelehnt – die Alternative wäre ein zweites, nicht-farbliches Unterscheidungsmerkmal.
-
Alternativtexte pflegen
Der Punkt, an dem Redaktionsarbeit beginnt und die Automatik endet. Priorität: erst Bilder, die zugleich Links sind, dann Produktbilder auf Detailseiten, zuletzt Dekoratives (das ein leeres Alternativattribut bekommt).
-
Formulare und Bestellstrecke
Am wenigsten durch automatische Prüfung abgedeckt und am dichtesten am Umsatz. Hier lohnt manuelles Durchspielen – siehe Barrierefreier Checkout.
Wer die eigene Website systematisch durchgehen will, findet die ausführliche Fassung in der BFSG-Checkliste für Onlineshops.
Was diese Erhebung nicht zeigt
Vier Dinge, die man aus diesen Zahlen ausdrücklich nicht ableiten darf.
Keine Repräsentativität. 40 Websites aus einer Region, ausgewählt nach Online-Berührungspunkt und Betriebsgröße, sind keine Zufallsstichprobe. Wir schreiben deshalb „33 von 40 geprüften Websites“ und nicht „82 Prozent der deutschen Onlineshops“. Der Unterschied ist nicht kosmetisch.
Keine Aussage über einzelne Betriebe. Die Auswertung ist anonymisiert; wir veröffentlichen Marktmuster, keine Namen. Jeder geprüfte Betrieb kann seinen eigenen Befund jederzeit bei uns anfordern.
Keine rechtliche Bewertung. Ein Befund ist ein technisches Messergebnis, kein Verstoß im juristischen Sinne. Ob und wie das BFSG auf einen konkreten Betrieb anzuwenden ist, beurteilen Anwältinnen und Anwälte – wir liefern die technische Grundlage dafür.
Keine Vollständigkeit. Das Wichtigste zum Schluss: Die gemessenen Befunde sind die maschinell prüfbaren. Kriterien, die menschliches Urteil verlangen – Verständlichkeit, sinnvolle Fokusreihenfolge, Qualität von Alternativtexten, Bedienbarkeit realer Abläufe – sind hier gar nicht enthalten. Eine Website mit null automatisch messbaren Befunden ist deshalb nicht automatisch barrierefrei. Sie hat die Grundlagen erledigt, und das ist mehr, als 39 von 40 geschafft haben.
Häufige Fragen
Werden die geprüften Websites namentlich genannt?
Nein. Die Auswertung ist anonymisiert und enthält weder Firmennamen noch Adressen der geprüften Seiten. Uns interessieren Muster, die anderen Betrieben bei der Einordnung helfen – nicht das Vorführen einzelner Unternehmen. Jeder geprüfte Betrieb kann seinen eigenen Bericht kostenlos bei uns anfordern.
Warum waren vier Websites nicht auswertbar?
Drei setzten einen Bot-Schutz ein, der den Prüfaufruf blockierte, bei einer scheiterte der gesicherte Verbindungsaufbau. Solche Fälle werden bei uns als Scan-Fehler geführt und ausdrücklich nicht als „unauffällig“ gewertet – eine nicht geprüfte Seite ist keine geprüfte Seite.
Bedeuten 513 betroffene Elemente 513-mal Arbeit?
In aller Regel nicht. Befunde sitzen meist in Vorlagen: Ein Fehler in der Produktkachel taucht auf jeder Kategorieseite erneut auf und wird trotzdem einmal behoben. Für die Aufwandsschätzung ist die Zahl der Regeltypen und der betroffenen Vorlagen aussagekräftiger als die Zahl der Elemente.
Ist eine Website mit null Befunden barrierefrei?
Sie hat die maschinell prüfbaren Anforderungen erfüllt – das ist eine belastbare Grundlage, aber keine vollständige Bewertung. Automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich manuelle Prüfung, etwa der Tastaturbedienung in realen Abläufen und der inhaltlichen Qualität von Alternativtexten.
Wie kommen wir an die Zahlen für unsere eigene Website?
Über den kostenlosen Erstscan. Sie erhalten denselben Bericht, der auch dieser Auswertung zugrunde liegt: Befunde nach Schwere sortiert, verteilt auf Ihre Seiten, mit Aufwandseinschätzung je Regeltyp. Ohne Bedingung und ohne Folgeverpflichtung.
Weiterlesen
- BFSG-Checkliste für Onlineshops – die Befunde aus dieser Auswertung selbst nachprüfen – 52 Punkte nach Seitentyp.
- Was kostet die BFSG-Umsetzung wirklich? – warum Regeln und Vorlagen zählen und nicht Elemente.
- Alt-Text schreiben: Beispiele für Produktbilder – der Befund, den keine Automatik lösen kann.
- Ist mein Onlineshop BFSG-pflichtig? – die Einordnung vor der Messung.
- Barrierefreie PDFs im Shop – Was das BFSG von Dokumenten verlangt – und wann eine HTML-Seite der billigere Weg ist.
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Wo steht Ihre Website in diesem Bild?
Der kostenlose Erstscan liefert Ihnen genau die Auswertung, die dieser Erhebung zugrunde liegt – für Ihre eigenen Seiten, mit Ampel, priorisierten Maßnahmen und Aufwandseinschätzung je Befund. Wir beheben die messbaren technischen Verstöße nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 – im Quellcode, nachprüfbar dokumentiert.
Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung. Quellen: Eigene Prüfläufe vom 26.08.2026, archiviert und anonymisiert ausgewertet; Prüfengine axe-core über Playwright, Tagset wcag2a, wcag2aa, wcag21a, wcag21aa. Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (BFSG), insbesondere §§ 3, 14 und 37; EN 301 549 in Verbindung mit WCAG 2.1.