Betroffenheit
BFSG und Onlineshop: Ist mein Shop betroffen?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Dieser Artikel erklärt, welche Onlineshops erfasst sind, was technisch verlangt wird, welche Fristen gelten und was bei Verstößen passieren kann – mit zehn Prüfpunkten, die Sie in einer halben Stunde selbst durchgehen.
Das Wichtigste in Kürze
Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Für den Onlinehandel ist die zentrale Kategorie der „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ – Angebote also, über die Verbraucherinnen und Verbraucher online einen Vertrag abschließen. Ein Shop mit Warenkorb und Kasse fällt damit im Regelfall in den Anwendungsbereich, ebenso Buchungs- und Terminsysteme. Der technische Maßstab steht nicht im Gesetz, sondern in der EN 301 549, die für Webinhalte auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA verweist.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Erfasst sind Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher: unter anderem Telekommunikationsdienste, Elemente von Personenbeförderungsdiensten wie Apps und Ticketkauf, Bankdienstleistungen, E-Books – und der elektronische Geschäftsverkehr. Entscheidend ist der Umfang: Es geht um den gesamten Pfad bis zum Vertragsschluss, also Produktlisting, Produktinformationen, Warenkorb, Zahlungsauswahl, Kundenkonto und Bestätigungsseite. Eine makellose Startseite hilft niemandem, wenn der Checkout ohne Maus nicht bedienbar ist.
B2B, B2C und Mischformen
Das Gesetz stellt auf Dienstleistungen für Verbraucher ab. Ein Shop, der ausschließlich an gewerbliche Kunden verkauft und den Zugang entsprechend beschränkt, fällt nach dem Wortlaut nicht darunter. In der Praxis ist die Abgrenzung heikler: Viele Shops richten sich formal an Gewerbetreibende, sind aber offen erreichbar, zeigen Endverbraucherpreise und akzeptieren jede Bestellung. Ob das noch ein reines B2B-Angebot ist, ist eine Rechtsfrage. Technisch gilt ohnehin: Wer beide Gruppen bedient, sollte den barrierefreien Ausbau nicht von dieser Abgrenzung abhängig machen. Sieben Punkte zum Nachsehen, ob ein Shop tatsächlich nur Geschäftskunden erreicht, stehen in Barrierefreiheit im B2B-Shop: Gilt das BFSG für uns?.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Diese Ausnahme wird oft falsch wiedergegeben, deshalb präzise: Nach § 3 Absatz 3 BFSG gilt das Gesetz nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen – also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, die zugleich höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme aufweisen.
Drei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen:
- Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Wer barrierefreiheitspflichtige Produkte herstellt, einführt oder vertreibt, ist unabhängig von der Unternehmensgröße in der Pflicht.
- Beide Schwellen müssen zusammen erfüllt sein – zehn oder mehr Beschäftigte reichen bereits aus, um aus der Ausnahme zu fallen, auch bei kleinem Umsatz.
- Die Ausnahme entbindet nicht von anderen Pflichten, etwa aus Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern – und ein nicht bedienbarer Checkout kostet ohnehin Umsatz.
Ob die Ausnahme auf Ihr Unternehmen zutrifft, ist eine rechtliche Bewertung, die wir nicht vornehmen. Wir liefern die technische Bestandsaufnahme – die rechtliche Einordnung gehört in anwaltliche Hände.
Was das Gesetz technisch verlangt
Das BFSG formuliert allgemeine Anforderungen; konkretisiert werden sie in der zugehörigen Rechtsverordnung und über den Verweis auf harmonisierte Normen. Für Websites läuft das auf die EN 301 549 hinaus, die die WCAG 2.1 AA einbindet – zusammengefasst in vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar: Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste, Information nie allein über Farbe.
- Bedienbar: jede Funktion per Tastatur erreichbar, sichtbarer Fokus, keine Tastaturfallen, anpassbare Zeitbegrenzungen.
- Verständlich: ausgezeichnete Sprache, dauerhafte Feldbeschriftungen, aussagekräftige Fehlermeldungen, konsistente Navigation.
- Robust: sauberes Markup mit gültigen Rollen, Namen und Zuständen, damit assistive Technologien es korrekt interpretieren.
Hinzu kommt eine Informationspflicht: Anbieter müssen öffentlich darlegen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt – in der Praxis über eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Fristen und Übergangsregelungen
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Eine allgemeine Schonfrist für Websites sieht das Gesetz nicht vor; die Übergangsvorschriften betreffen andere Sachverhalte:
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 28.06.2025 | Geltungsbeginn des BFSG für die erfassten Produkte und Dienstleistungen. |
| bis 27.06.2030 | Produkte, die Dienstleistungserbringer vor dem 28.06.2025 rechtmäßig zur Erbringung ihrer Dienstleistung eingesetzt haben, dürfen übergangsweise weiter genutzt werden (§ 38 BFSG). |
| bis zu 15 Jahre | Selbstbedienungsterminals dürfen längstens 15 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme weiterverwendet werden. |
Für die Praxis heißt das: Gemessen wird, was heute ausgeliefert wird. Barrierefreiheit ist damit kein einmaliges Projekt – jedes Theme-Update, jede neue Landingpage und jedes neue Plugin kann Verstöße neu einführen.
Was bei Verstößen passieren kann
Drei Mechanismen sind zu unterscheiden. Die folgende Darstellung gibt den Gesetzesstand wieder und ist keine Prognose für Ihren Fall.
- Bußgelder: § 37 BFSG sieht für bestimmte Verstöße Geldbußen von bis zu 100.000 Euro vor; für andere Tatbestände liegen die Höchstbeträge niedriger.
- Marktüberwachung: Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Sie prüft von Amts wegen, geht Hinweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach, kann Nachbesserung anordnen und im Ernstfall die Erbringung der Dienstleistung untersagen. Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, steht in BFSG-Marktüberwachung: Wer prüft, und wie?.
- Abmahnungen und Verbandsklagen: Daneben besteht das Risiko kostenpflichtiger Abmahnungen durch Mitbewerber sowie das Vorgehen klageberechtigter Verbände. Inwieweit BFSG-Verstöße wettbewerbsrechtlich angreifbar sind, wird juristisch diskutiert und ist nicht abschließend geklärt.
Das Risiko Ihres Einzelfalls bewerten wir nicht – das wäre Rechtsberatung. Objektiv gilt: Je weniger messbare Verstöße im Quellcode stehen, desto kleiner die Angriffsfläche. Liegt bereits ein Schreiben vor, hilft BFSG-Abmahnung erhalten bei der Reihenfolge der ersten Schritte.
Selbsttest: zehn Prüfpunkte für Ihren Shop
Diese Punkte prüfen Sie ohne Zusatzsoftware, allein mit Browser und Tastatur – an Startseite, Kategorieseite, Produktseite und im kompletten Checkout. Notieren Sie jeden Treffer mit Seite und Stelle; daraus wird Ihre Aufgabenliste.
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Kaufabschluss nur mit der Tastatur
Legen Sie die Maus weg und gehen Sie mit Tabulator, Umschalt-Tabulator, Pfeiltasten, Leertaste und Eingabetaste von der Produktseite bis zur Bestellbestätigung. Kommen Sie nicht durch, ist das ein schwerwiegender Befund.
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Sichtbarer Fokus
Sehen Sie bei jedem Tabulator-Schritt deutlich, wo Sie gerade sind? Viele Themes entfernen den Fokusrahmen aus optischen Gründen – das macht Tastaturbedienung praktisch unbrauchbar.
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Alternativtexte bei Produktbildern
Rechtsklick auf ein Produktbild, „Untersuchen“ wählen: Steht im
img-Element einalt-Attribut mit sinnvollem Inhalt – oder fehlt es, ist leer oder enthält nur den Dateinamen? -
Formularfelder mit echter Beschriftung
Klicken Sie im Checkout auf die Beschriftung neben einem Feld, etwa „Postleitzahl“. Springt der Cursor ins Feld, ist sie korrekt verknüpft. Passiert nichts, fehlt die Verknüpfung – ein sehr häufiger Befund.
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Platzhalter statt Beschriftung
Tippen Sie in ein Feld. Verschwindet der beschreibende Text und bleibt unsichtbar, ersetzt ein Platzhalter das Label. Das genügt nicht, weil die Information beim Ausfüllen verloren geht.
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Kontraste bei Nebentexten
Prüfen Sie helle Graustufen: Versandhinweise, Streichpreise, Fußnoten, Rabatt-Badges. Text braucht mindestens 4,5:1, große Schrift ab etwa 24 Pixel mindestens 3:1. Verlassen Sie sich dabei auf ein Prüfwerkzeug, nicht auf Ihr Auge.
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Zoom auf 200 Prozent
Vergrößern Sie mit Strg und Plus auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar, ohne abgeschnittenen Text und ohne waagerechtes Scrollen?
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Cookie-Banner und Overlays
Seite neu laden und den Consent-Dialog nur mit der Tastatur erreichen und schließen. Springt der Fokus hinein? Bleibt er drin, solange der Dialog offen ist? Oder tabbt man unsichtbar dahinter durch die Seite?
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Symbol-Schaltflächen ohne Namen
Warenkorb, Suche, Merkzettel, Menü und Schließen-Kreuze sind oft reine Symbole. Erkennen Sie beim Tabben, welche Funktion fokussiert ist? Jede braucht einen zugänglichen Namen, etwa über
aria-labeloder unsichtbaren Text. -
Struktur und Erklärung
Gibt es je Seite genau eine Hauptüberschrift, und folgen die Ebenen ohne Sprünge? Ist
lang="de"gesetzt? Und existiert eine verlinkte Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Möglichkeit?
Wo der Selbsttest endet
Der Selbsttest zeigt, ob Sie ein kleines oder ein großes Thema vor sich haben – eine systematische Prüfung ersetzt er nicht. Stichproben erwischen nur einen Bruchteil der Seiten: Ein Shop mit tausend Artikeln hat tausend mögliche Fundstellen für fehlende Alternativtexte. Und auch ein automatisierter Scan deckt nur die maschinell prüfbaren Kriterien ab; ob ein Alternativtext inhaltlich passt, ob eine Fokusreihenfolge sinnvoll ist oder ob eine Fehlermeldung verständlich formuliert wurde, muss ein Mensch beurteilen.
Deshalb steht in jedem unserer Berichte derselbe Satz: Automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren WCAG-Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich eine manuelle Prüfung. Sinnvoll ist gestaffeltes Vorgehen: erst automatisiert die Masse der Befunde abräumen, dann manuell prüfen, was Urteilsvermögen erfordert.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für meinen kleinen Onlineshop?
Das BFSG nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, von den Pflichten aus (§ 3 Absatz 3 BFSG): weniger als zehn Beschäftigte und zugleich höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Ob sie im Einzelfall greift, ist eine Rechtsfrage.
Reicht ein Barrierefreiheits-Widget für den Shop aus?
Ein Overlay-Widget legt eine zusätzliche Bedienschicht über die Seite, verändert den Quellcode aber nicht. Fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Formularfelder und unzureichende Kontraste bleiben im Markup bestehen und sind für Prüfwerkzeuge weiterhin messbar. Wir setzen deshalb ausschließlich auf Korrekturen im Quellcode.
Muss ein reiner B2B-Shop barrierefrei sein?
Das BFSG erfasst Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Ein Shop, der ausschließlich an gewerbliche Kunden verkauft, fällt nach dem Gesetzeswortlaut nicht darunter. Die Abgrenzung ist im Einzelfall eine Rechtsfrage, insbesondere bei gemischten Sortimenten und offen zugänglichen Preisen.
Weiterlesen
- Barrierefreiheit im B2B-Shop – sieben Prüfpunkte, ob ein Shop wirklich nur Geschäftskunden erreicht.
- BFSG in Shopware, WordPress und WooCommerce – die typischen Verstöße je System und was davon im Backend pflegbar ist.
- Barrierefreiheitserklärung erstellen – Muster zum Abschreiben mit Platzhaltern.
- BFSG-Abmahnung erhalten – geordnete erste Schritte im Akutfall.
- Was kostet die BFSG-Umsetzung wirklich? – Aufwände in vier Blöcken, mit offengelegten Preisen.
- BFSG-Checkliste für Onlineshops – 52 Prüfpunkte nach Seitentyp – der Selbsttest oben, eine Stufe tiefer.
- Barrierefreier Checkout – die Stelle, an der Befund und entgangener Umsatz zusammenfallen.
- Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler – was wir bei 40 geprüften Websites tatsächlich gemessen haben.
- BFSG-Marktüberwachung: Wer prüft, und wie? – Stichprobe, Beschwerde und der gestufte Ablauf danach.
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Sie haben den Selbsttest gemacht und wollen es genauer wissen? Wir scannen Ihre wichtigsten Seiten automatisiert nach WCAG 2.1 AA und schicken Ihnen einen Report mit Ampel-Logik und priorisierten Maßnahmen. Wir beheben die messbaren technischen Verstöße nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 – im Quellcode, nachprüfbar dokumentiert.
Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung. Quellen: Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (BFSG), insbesondere §§ 3, 14, 37 und 38; Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV); EN 301 549 in Verbindung mit WCAG 2.1.