Homepage-Baukästen

BFSG mit einem Homepage-Baukasten: was Sie ändern können

Die Sorge ist verbreitet: Wer seine Website mit einem Baukasten gebaut hat, kommt an den Quelltext nicht heran und ist damit ausgeliefert. Wir haben nachgemessen statt vermutet – zwei Baukasten-Auftritte aus unserem eigenen Bestand, mit demselben Lauf wie bei jedem Kunden. Das Ergebnis ist zweigeteilt, und beide Hälften sind nützlich: Bei den Verstößen, die eine Prüfengine zählt, liegen beide deutlich unter dem Median, und siebzehn von zwanzig betroffenen Elementen sitzen in Farbpalette und Linktext – also dort, wo Sie im Editor herankommen. Die Prüfung, die über die Engine hinausgeht, findet dagegen sieben weitere Befunde und fünfzehn namenlose Links, und die sitzen in den Bausteinen des Anbieters.

Aktualisiert am 06.09.2026

Lesezeit ca. 12 Minuten

Von Manuel Reichel, Geschäftsführer der MAP Handelsgesellschaft mbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Verantwortlich sind Sie, nicht der Baukasten. § 3 Absatz 1 BFSG verpflichtet den Wirtschaftsakteur für die Dienstleistung, die er anbietet. Ein Werbeversprechen des Anbieters verschiebt das nicht.
  • Eine Baukasten-Seite hat vier Ebenen – Inhalt, Gestaltungseinstellungen, Vorlagen-Markup, Plattform-Technik. Die ersten beiden erreichen Sie im Editor, die letzten beiden nicht.
  • Gemessen statt vermutet: Zwei Baukasten-Auftritte unseres Bestands, je fünf Seiten, derselbe Lauf wie beim Kunden – 12 und 8 betroffene Elemente gegenüber einem Median von 49 über 85 Websites.
  • 17 der 20 betroffenen Elemente lagen in Ihrer Ebene: Farbkontrast (12) und fehlender Linktext (5). Beides sind Einstellungen und Inhalte, die jeder Baukasten-Editor anbietet. Ein dreizehnter Kontrastfehler sitzt in einem eingebetteten Dienst und lässt sich dort nicht über Ihre Farbpalette lösen.
  • Die Prüfung jenseits der Engine dreht das Bild: sieben Befunde zu Tastatur und Fokus und fünfzehn Links ohne erkennbaren Namen – alle in Bausteinen des Anbieters. Ein Baukasten nimmt Ihnen die technische Grundlage nicht vollständig ab.
  • Beide auf ROT. Wenige Verstöße sind nicht keine Verstöße – und für die Ampel zählt die Schwere, nicht die Menge.
  • Wer einen Baukasten nutzt, ist häufig Kleinstunternehmen – dann greift für Dienstleistungen § 3 Absatz 3 BFSG. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.

Wer verantwortlich ist – und wer nicht

Der Ausgangspunkt ist kurz. § 3 Absatz 1 BFSG:

„Produkte, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereitstellt und Dienstleistungen, die er anbietet oder erbringt, müssen barrierefrei sein.“ (§ 3 Absatz 1 Satz 1 BFSG)

Adressat ist der Wirtschaftsakteur – bei einer Dienstleistung der Dienstleistungserbringer nach § 2 Nummer 4 BFSG, also wer die Dienstleistung für Verbraucher anbietet. Das sind Sie, nicht der Anbieter Ihres Baukastens. Ein „barrierefreie Vorlagen“ auf der Werbeseite eines Anbieters ist eine Produktaussage, keine Übernahme Ihrer Pflicht – und ohnehin sagt sie nichts über die Inhalte, die Sie später einstellen.

§ 1 Absatz 4 Nummer 4 BFSG nimmt „Inhalte von Dritten“ aus, die der Wirtschaftsakteur „weder finanziert noch entwickelt“ hat und die nicht seiner Kontrolle unterliegen. Ob eine Vorlage, die Sie ausgewählt, eingerichtet und mit eigenen Texten gefüllt haben, darunter fällt, ist eine Rechtsfrage – wir beantworten sie nicht und raten davon ab, sich darauf zu verlassen. Praktisch ist die Frage auch weniger wichtig, als sie klingt, denn die Befunde, die wir gemessen haben, sitzen ohnehin nicht dort.

Was aus § 14 BFSG dazukommt: Absatz 1 Nummer 2 verlangt die Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 – die Barrierefreiheitserklärung –, öffentlich und in barrierefreier Form. Absatz 3 verlangt, dass die Anforderungen dauerhaft erfüllt bleiben, ausdrücklich auch bei Änderungen der Art und Weise der Erbringung. Ein Baukasten aktualisiert sich von selbst; genau deshalb ist die Frage „wie sieht es heute aus“ eine andere als „wie sah es beim Bauen aus“.

Die vier Ebenen einer Baukasten-Seite

Wer wissen will, was er tun kann, muss die Seite zerlegen. Baukästen unterscheiden sich in vielem, aber nicht in diesem Aufbau:

Was Sie im Editor erreichen – und was nicht
EbeneBeispieleIm Editor änderbar
1. InhaltTexte, Überschriften, Linktexte, Bilder samt Alternativtext, Formularbeschriftungen, PDF, Videosimmer
2. GestaltungseinstellungenFarbpalette, Schriftgrößen, Schaltflächenfarben, Abständefast immer
3. Vorlagen-MarkupAufbau der Navigation, ARIA-Rollen der Bausteine, Reihenfolge im Quelltextselten
4. Plattform-TechnikSeitenkopf, Zoom-Einstellung, Skripte des Anbieters, Kasse eines Shop-Modulsnie

Diese Einteilung ist mehr als Ordnung: Sie sagt Ihnen, wo Sie mit Ihrer Zeit hin sollen. Was auf Ebene 1 und 2 sitzt, kostet Sie einen Nachmittag. Was auf Ebene 3 und 4 sitzt, kostet Sie eine Mail an den Anbieter – oder gar nichts, weil Sie es nicht schulden können, wenn Sie es nicht ändern können.

Die Kunst ist, einen Befund der richtigen Ebene zuzuordnen. Deshalb steht in unseren Berichten zu jedem Befund der Fundort im Quelltext: Ein Kontrastfehler an einem Element, das Ihre Farbpalette einfärbt, ist Ebene 2. Derselbe Regelverstoß an einem Baustein des Anbieters ist Ebene 3.

Was wir an zwei Baukasten-Auftritten gemessen haben

Zuerst die Frage, wie verbreitet Baukästen überhaupt sind – jedenfalls in dem Segment, das wir prüfen. Am 06.09.2026 haben wir die Startseiten von 84 Websites mittelständischer Betriebe aus unserem eigenen Bestand abgerufen und nachgesehen, welche Plattform sie ausliefern. Zwei davon laufen auf einem Baukasten, keine auf Jimdo. Die übrigen verteilen sich auf Redaktionssysteme und Shopsysteme; diese Aufteilung veröffentlichen wir nicht, weil unsere Erkennung dafür nicht zuverlässig genug ist – bei einem verschärften Erkennungsmuster fiel eine der Zahlen von 17 auf 6, und die Zahl der nicht erkannten Auftritte stieg von 26 auf 33. Die Baukasten-Erkennung ist es, weil sie an einer eindeutigen Auslieferungsadresse hängt.

Dass es nur zwei sind, hat einen Grund, der zum Thema gehört: Unser Bestand besteht aus Betrieben oberhalb der Kleinstunternehmens-Schwelle. Über die Verbreitung unterhalb dieser Schwelle sagt er nichts – dort dürften Baukästen häufiger sein, gemessen haben wir das aber nicht, und deshalb steht es hier als Erwartung und nicht als Befund.

Beide Auftritte haben wir anschließend geprüft wie einen zahlenden Kunden: je fünf Seiten, axe-core 4.13.0 über einen echten Browser, Tagset WCAG 2.1 Stufen A und AA.

Eigene Messung vom 06.09.2026, je fünf Seiten – anonymisiert, wie in unserer Erhebung
AuftrittVerstoßartenBetroffene ElementeAmpel
Baukasten-Auftritt A112ROT
Baukasten-Auftritt B48ROT
Median aus 85 gemessenen Websites (Erhebung 2026)34982 von 85 ROT

Das ist nicht das Ergebnis, das wir erwartet hatten. Beide Baukasten-Auftritte liegen bei den betroffenen Elementen deutlich unter dem Median; einer hat nur eine einzige Verstoßart. Zwei Messungen sind keine Stichprobe, und wir leiten daraus keine Aussage über Baukästen im Allgemeinen ab. Aber sie widerlegen die Annahme, mit der wir hineingegangen sind – dass ein Baukasten-Auftritt schlechter dasteht als ein selbst gebauter.

Aufschlussreicher als die Summe ist, welche Regeln es waren:

Die Befunde der beiden Auftritte nach Regel
RegelElementeEbene
Farbkontrast zu gering122 – Farbpalette
Farbkontrast zu gering, aber im eingebetteten Dienst14 – fremde Einbettung
Link ohne erkennbaren Linktext51 – Inhalt
ARIA-Beschriftung an einem Element, das keine tragen darf13 – Vorlage
Rahmen mit fokussierbarem Inhalt14 – fremde Einbettung

17 der 20 betroffenen Elemente liegen auf Ebene 1 und 2 – im Text, den Sie geschrieben, und in den Farben, die Sie gewählt haben. Drei liegen außerhalb Ihres Editors: eines in der Vorlage, zwei im eingebetteten Dienst auf der Kontaktseite. Der zweite davon ist lehrreich, weil er so leicht falsch abgelegt wird: Es ist ein Kontrastfehler, sieht also aus wie eine Palettenfrage – aber sein Fundort beginnt mit iframe, und in einem fremden Rahmen ändert Ihre Farbpalette nichts.

Und noch eine Zahl, die den Aufwand kleiner macht, als die 20 aussehen: Es sind nur zehn verschiedene Bausteine. Sechs Formularbeschriftungen auf Auftritt A wurden auf zwei Seiten je einmal gezählt, und die fünf fehlenden Linktexte auf Auftritt B sind fünfmal derselbe Baustein – der verlinkte Logo-Kopf, einmal je Seite. Wer die Vorlage repariert, repariert alle Vorkommen auf einmal. Das ist keine Nachmittagsarbeit, sondern eine halbe Stunde.

Damit ist die Messung aber nicht zu Ende, und der zweite Teil dreht das Bild. Unser Lauf prüft mehr als die Engine: Er drückt wirklich die Tabulatortaste und sieht nach, wer den Fokus hat und ob man es sieht, und er sucht Elemente, deren Name für ein Vorleseprogramm fehlt. Beides ergab an denselben zehn Seiten:

Was der Lauf über die Prüfengine hinaus gefunden hat
BefundAuftritt AAuftritt BEbene
Tastaturfokus nicht zu sehen223 – Vorlage
ARIA-Muster halb umgesetzt213 – Vorlage
Link ohne erkennbaren Namen0153 – Bausteine des Anbieters

Alle fünfzehn namenlosen Links von Auftritt B stecken in Bausteinen, die der Baukasten erzeugt – im Quelltext an Klassennamen wie comp-… zu erkennen. Unser Textwerkzeug hat für keinen einzigen einen Namen aus dem Umfeld ableiten können: kein Linkziel, kein Dateiname, keine Bildunterschrift, aus der sich ergäbe, wohin der Link führt. Hier braucht es einen Menschen – und ob der im Editor überhaupt ein Feld dafür findet, hängt am Baustein.

Damit ist die bequeme Erzählung vom Tisch. „Der Baukasten macht die Technik, Sie machen die Inhalte“ stimmt für die Verstöße, die eine Engine zählt, und stimmt nicht für das, was darüber hinausgeht: Sieben Befunde zu Fokus und ARIA-Mustern und fünfzehn namenlose Links liegen genau dort, wo Sie nicht herankommen. Zusammengerechnet sind es über beide Auftritte 20 Verstoß-Elemente, 7 Bedienbarkeits-Befunde und 15 namenlose Links – und die Mehrheit dieser 42 Punkte ist Sache des Anbieters, nicht Ihre.

Und die unbequeme Zeile: Beide stehen auf ROT. Unsere Ampel richtet sich nach der Schwere der Befunde, nicht nach ihrer Zahl; ein Kontrastfehler schließt Menschen aus, ob er zwölfmal oder zweihundertmal vorkommt. „Deutlich besser als der Durchschnitt“ und „in Ordnung“ sind zwei verschiedene Aussagen.

Fünf Handgriffe, die im Editor gehen

In der Reihenfolge, in der sie sich lohnen – abgeleitet aus der Messung oben und aus den Regeln, die über 85 Websites am häufigsten vorkommen.

1. Die Farbpalette einmal richtig einstellen

Erfolgskriterium 1.4.3 verlangt für normalen Text mindestens 4,5:1 gegen den Hintergrund, für große Schrift 3:1. Jeder Baukasten hat eine zentrale Farbpalette; wer dort einmal die Textfarbe dunkler oder die Flächenfarbe heller setzt, behebt den Befund auf allen Seiten gleichzeitig. Der häufigste Einzelfall ist hellgraue Schrift auf Weiß – oft eine Voreinstellung, oft nie hinterfragt. Wie Sie den Wert selbst prüfen, steht im Artikel zum Farbkontrast.

2. „Mehr“, „hier“ und „weiterlesen“ ersetzen

Erfolgskriterium 2.4.4 verlangt, dass sich der Zweck eines Links aus dem Linktext ergibt – zumindest aus dem Zusammenhang. Ein Vorleseprogramm kann sich alle Links einer Seite als Liste ausgeben lassen; „Mehr, Mehr, Mehr, hier“ ist dann keine Liste, sondern ein Rätsel. Schreiben Sie hin, wohin es geht: „Öffnungszeiten ansehen“, „Termin vereinbaren“, „Datenblatt herunterladen“. Das ist Fließarbeit im Editor und braucht niemanden.

Der häufigste Fall ist allerdings gar kein Wort. In unserer Messung waren alle fünf fehlenden Linktexte derselbe Baustein: der verlinkte Logo-Kopf, der auf jeder Seite steht. Dort gibt es keinen Text zum Umschreiben – er braucht einen Alternativtext am Logobild, also Handgriff 3. Wer im Editor nach einem Wort sucht, das es nicht gibt, sucht lange.

3. Alternativtexte ausfüllen

Jeder Baukasten hat beim Bild ein Feld dafür – oft „Alt-Text“ oder „Beschreibung“ genannt. Erfolgskriterium 1.1.1 verlangt eine Textalternative, „die einem äquivalenten Zweck dient“. Wichtig: Der häufigste richtige Alternativtext ist der leere. Ein reines Schmuckbild neben einem Text, der schon alles sagt, braucht keinen; ein leer gelassenes Feld ist dort die richtige Antwort. Ausführlich steht das im Artikel zu Alternativtexten.

4. Überschriften als Überschriften setzen

Der klassische Baukasten-Fehler: eine Zeile wird groß und fett formatiert, statt sie als Überschrift auszuzeichnen. Optisch dasselbe, im Quelltext nichts. Nutzen Sie die Formatvorlagen des Editors („Überschrift 2“) statt der Schriftgröße – und zwar der Reihenfolge nach, ohne Ebenen zu überspringen.

5. Das Formular durchgehen

Hat jedes Feld eine sichtbare Beschriftung – nicht nur einen Platzhaltertext, der beim Tippen verschwindet? Baukästen erzeugen Formularfelder gern mit Platzhalter statt Beschriftung, und die Einstellung dafür sitzt meist direkt am Feld. Mehr dazu im Artikel zu barrierefreien Formularen.

Diese fünf Handgriffe kosten keine Entwicklung und keinen Vertrag. Sie decken nach unserer Messung den größten Teil dessen ab, was an einem Baukasten-Auftritt tatsächlich zu finden ist.

Wo der Editor endet

Ebene 3 und 4 bleiben – und nach der Messung oben ist das nicht die kleinere Hälfte. Die Fälle, die wir an den beiden Auftritten wirklich gefunden haben, sind: ein Tastaturfokus, den man nicht sieht (viermal), ein ARIA-Muster, das nur zur Hälfte umgesetzt ist (dreimal), und fünfzehn Links, deren Name für ein Vorleseprogramm fehlt. Dazu kommen die üblichen Verdächtigen: der Aufbau der Navigation, eine Zoom-Sperre im Seitenkopf (Erfolgskriterium 1.4.4 verlangt, dass sich Text ohne Hilfsmittel auf 200 Prozent vergrößern lässt – in unserer Erhebung bei 13 von 85 Websites verletzt), ein eingebetteter Buchungs- oder Kartendienst. Dafür gibt es drei Wege, und sie stehen in dieser Reihenfolge:

  1. Den Anbieter fragen – konkret. Eine Anfrage mit „ist Ihr Baukasten barrierefrei?“ führt zu einer Marketingantwort. Eine mit „auf Seite X meldet eine Prüfung nach WCAG 2.1 an Ihrem Menü-Baustein die Regel Y; welche Fassung behebt das, und wann?“ führt zu einer Antwort mit Datum. Bewahren Sie beides auf – die Anfrage und die Antwort.
  2. Den Baustein austauschen. Oft gibt es für dieselbe Funktion mehrere Bausteine, und sie sind unterschiedlich gut gebaut. Ein anderes Menü, ein anderes Formular, eine andere Bildergalerie: Das ist im Editor eine Viertelstunde und behebt Ebene-3-Befunde, ohne dass jemand Code schreibt.
  3. Den Baukasten wechseln. Das ist eine unternehmerische Entscheidung mit Kosten und Risiko, und sie steht am Ende, nicht am Anfang. Erst messen, dann fragen, dann entscheiden.

Und was § 17 BFSG dazu sagt: Die Anforderungen gelten nur, soweit ihre Einhaltung nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung nach Anlage 4 führen würde – aber der Wirtschaftsakteur muss diese Beurteilung selbst vornehmen, dokumentieren und nach Absatz 3 für jede Dienstleistungsart mindestens alle fünf Jahre wiederholen. Das ist keine Ausrede, sondern eine eigene Pflicht mit eigenem Aufwand – und wer zur Verbesserung der Barrierefreiheit nichteigene öffentliche oder private Mittel erhält, kann sich nach Absatz 4 nicht darauf berufen – eigene Mittel sperren die Berufung dagegen nicht.

Die Frage, die Sie zuerst klären sollten

Bevor Sie irgendetwas ändern, klären Sie, ob das Gesetz für Ihre Dienstleistung überhaupt gilt. § 3 Absatz 3 Satz 1 BFSG:

„Absatz 1 gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.“ (§ 3 Absatz 3 Satz 1 BFSG)

Und die Definition in § 2 Nummer 17 BFSG: ein Unternehmen, „das weniger als zehn Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft“.

Zwei Dinge daran werden regelmäßig falsch wiedergegeben:

  • Die Verknüpfung. Die Beschäftigtenzahl muss erfüllt sein und daneben genügt eine der beiden Geldgrößen. Wer daraus „drei Bedingungen, alle zusammen“ macht, macht die Ausnahme kleiner, als sie ist.
  • Sie gilt nur für Dienstleistungen. Für Produkte im Sinne des § 1 Absatz 2 BFSG gibt es diese Ausnahme nicht.

Ausführlich – mit den Zählregeln für Beschäftigte und der Abgrenzung zu § 16 und § 17 BFSG – steht das im Artikel zur Kleinstunternehmer-Ausnahme. Und auch wenn die Ausnahme greift: Die fünf Handgriffe oben kosten wenig und bringen Kundschaft, die Ihre Seite sonst nicht bedienen kann. Eine Ausnahme von einer Pflicht ist kein Grund, eine Gruppe von Kunden auszuschließen.

Häufige Fragen

Ist eine Wix- oder Jimdo-Website automatisch nicht BFSG-tauglich?

Nein – und ja, je nachdem, wonach Sie fragen. Am 06.09.2026 haben wir zwei Baukasten-Auftritte unseres Bestands über je fünf Seiten geprüft: 12 und 8 betroffene Elemente, gegenüber einem Median von 49 über 85 gemessene Websites. Bei den Verstößen, die eine Prüfengine zählt, stehen beide also deutlich besser da als der Durchschnitt. Dieselbe Prüfung fand aber sieben Befunde zu Tastatur und Fokus und fünfzehn Links ohne erkennbaren Namen, und die sitzen in Bausteinen des Anbieters. Zwei Messungen sind keine Stichprobe. Was sie zeigen: Ein Baukasten trägt die technische Grundlage ein gutes Stück weit, aber nicht ganz. Beide Auftritte standen auf ROT – die Ampel richtet sich nach der Schwere der Befunde, nicht nach ihrer Zahl.

Der Anbieter wirbt mit barrierefreien Vorlagen. Reicht das?

Als Ausgangspunkt hilft es, als Nachweis nicht. § 3 Absatz 1 BFSG verpflichtet den Wirtschaftsakteur für die Dienstleistung, die er anbietet – das sind Sie. Eine Aussage über eine Vorlage sagt außerdem nichts über die Inhalte, die Sie später einstellen, und genau dort saßen in unserer Messung 17 von 20 betroffenen Elementen: Farbkontrast und fehlende Linktexte. Nützlich ist die Aussage trotzdem: Sie ist der Aufhänger für eine konkrete Rückfrage, wenn ein Befund im Baustein des Anbieters sitzt.

Was mache ich mit einem Befund, den ich im Editor nicht ändern kann?

Drei Wege, in dieser Reihenfolge. Erstens: den Anbieter konkret fragen – nicht „sind Sie barrierefrei“, sondern „an Ihrem Baustein X meldet eine Prüfung nach WCAG 2.1 die Regel Y; welche Fassung behebt das, und wann?“. Anfrage und Antwort aufbewahren. Zweitens: den Baustein austauschen; für dieselbe Funktion gibt es meist mehrere, und sie sind unterschiedlich gut gebaut. Drittens: den Baukasten wechseln – eine unternehmerische Entscheidung, die ans Ende gehört, nicht an den Anfang.

Was ist der größte Hebel in einem Baukasten?

Die Farbpalette. In unserer Messung waren 13 der 20 betroffenen Elemente Kontrastfehler – zwölf davon in der Farbpalette, einer in einem eingebetteten Dienst, und über alle 85 Websites unserer Erhebung ist Farbkontrast mit 72 betroffenen Websites die mit Abstand häufigste Regel. Jeder Baukasten hat eine zentrale Palette: Wer dort die Textfarbe dunkler oder die Flächenfarbe heller setzt, behebt den Befund auf allen Seiten gleichzeitig. Der zweite Hebel ist der Linktext – „Mehr“ und „hier“ durch das ersetzen, wohin der Link führt.

Brauche ich als Baukasten-Nutzer eine Barrierefreiheitserklärung?

§ 14 Absatz 1 Nummer 2 BFSG knüpft das Anbieten der Dienstleistung daran, dass die Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 erstellt und für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich gemacht sind. Greift für Sie die Kleinstunternehmer-Ausnahme des § 3 Absatz 3 für Dienstleistungen, stellt sich die Frage anders – das ist eine Rechtsfrage, und wir nennen dazu Fundstelle und Wortlaut, keine Bewertung. Technisch ist der Weg in jedem Baukasten derselbe: eine eigene Seite anlegen und aus der Fußzeile darauf verlinken.

Kann ich eine Baukasten-Website überhaupt prüfen lassen?

Ja, und zwar genauso wie jede andere. Eine automatisierte Prüfung ruft die ausgelieferte Seite ab – ob sie aus einem Baukasten, einem Redaktionssystem oder von Hand stammt, ändert daran nichts. Unterschiedlich ist nur, was Sie mit dem Ergebnis anfangen können: Deshalb steht in unseren Berichten zu jedem Befund der Fundort im Quelltext, an dem sich ablesen lässt, ob er in Ihrem Inhalt, in Ihren Farbeinstellungen oder in einem Baustein des Anbieters sitzt.

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Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung. Quellen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 1 Absatz 3 Nummer 5 und Absatz 4 Nummer 4, § 2 Nummern 4 und 17, § 3 Absatz 1 und Absatz 3, § 14 Absatz 1 und Absatz 3 sowie § 17, Wortlaut abgerufen bei gesetze-im-internet.de am 06.09.2026; Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, W3C Recommendation vom 05.06.2018, englische Originalfassung, abgerufen unter w3.org/TR/WCAG21/ am 06.09.2026 – Erfolgskriterien 1.1.1, 1.4.3, 1.4.4 und 2.4.4; die deutschen Wiedergaben sind eigene Übersetzungen, verbindlich ist der englische Text. EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), Abschnitt 9 „Web“ – nur als Fundstelle genannt. Eigene Messungen vom 06.09.2026: Plattformerkennung an 84 Websites mittelständischer Betriebe über je einen Abruf der Startseite; zwei Baukasten-Auftritte mit je fünf Seiten geprüft mit axe-core 4.13.0 über Playwright, Tagset WCAG 2.1 Stufen A und AA; Vergleichswerte aus der Erhebung 2026 über 85 Websites.