Eigene Erhebung · Stand September 2026
Sechs Pflichten gemessen: 80 von 84 laden vor der Einwilligung
Wir haben 93 Websites mittelständischer Betriebe auf sechs digitale Pflichten geprüft, die sich maschinell messen lassen – 888 einzelne Seiten, mit derselben Prüfengine, die auch unsere Kundenberichte erzeugt. 84 Websites ließen sich auswerten. Genau 2 davon hatten keine einzige Feststellung. Diese Seite legt die Zahlen offen, samt Methodik, Grenzen und Zitiervorschlag.
- 80 von 84
- laden Cookies oder fremde Server, bevor jemand zugestimmt hat (§ 25 TDDDG)
- 38 von 84
- mit mindestens einer fehlenden Pflichtangabe im Impressum (§ 5 DDG, Art. 13 DSGVO)
- 16 von 84
- mit Produktseiten ohne Hersteller und Anschrift (Artikel 19 GPSR)
- 2 von 84
- ganz ohne Feststellung – bei allen anderen fand der Lauf mindestens eine
Wie gemessen wurde
Zahlen ohne Methodik sind Behauptungen. Deshalb zuerst der Rahmen.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Zeitpunkt der Prüfläufe | 6. September 2026 |
| Websites angesetzt | 93 |
| Websites ausgewertet | 84; 9 nicht ausgewertet, weil keine einzige Seite geladen hat (Bot-Schutz, Verbindungsfehler) |
| Seiten geprüft | 888, bis zu zwölf je Website |
| Seitenauswahl | Startseite plus die für den Geschäftsverkehr wichtigsten Unterseiten: Kategorie- und Produktseiten, Warenkorb oder Buchung, Kontakt, Impressum, Datenschutz |
| Prüfengine | echter Chromium-Browser (Playwright) mit Mitschnitt des Netzverkehrs; sechs Regelwerke über denselben Seitenabruf |
| Interaktion | keine. Es wurde nichts angeklickt – kein „Zustimmen“, kein „Ablehnen“, keine Einstellung |
| Zählweise | je Website und Regel einmal, nicht je Fundstelle. Ein Shop mit fünfhundert Produktseiten ohne Herstellerangabe ist hier ein Betrieb mit einem Problem |
| Was nicht mitzählt | Hinweise (etwa eine fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die schlicht nicht existieren kann) und Positivbefunde. Gezählt wird nur, was als Feststellung gemessen wurde |
Die vorletzte Zeile ist die, an der die meisten Erhebungen zu diesem Thema auseinandergehen. Wer je Fundstelle zählt, bekommt große Zahlen und eine Aussage über Seitenzahlen statt über Betriebe. Wer je Website zählt, bekommt kleinere Zahlen und eine Aussage darüber, wie viele Betriebe betroffen sind – und nur die zweite lässt sich sinnvoll auf einen Markt beziehen.
Was auf wie vielen Websites festgestellt wurde
| Regelwerk | Fundstelle | Websites | Anteil |
|---|---|---|---|
| Cookies und fremde Server vor der Einwilligung | § 25 TDDDG, Art. 6 DSGVO | 80 | 95 % |
| Impressum und Pflichtangaben | § 5 DDG, Art. 13 DSGVO | 38 | 45 % |
| Herstellerangaben im Angebot | Artikel 19 GPSR (EU) 2023/988 | 16 | 19 % |
| Genannte gegen geladene Dienste | Art. 13 Abs. 1 Buchst. e DSGVO | 9 | 11 % |
| Grundpreis bei Waren nach Gewicht oder Volumen | § 4 PAngV | 6 | 7 % |
| Erklärung zur Barrierefreiheit | § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG | 3 | 4 % |
Die Reihenfolge ist keine Rangliste der Wichtigkeit, sondern der Verbreitung – und drei der sechs Zeilen sagen weniger, als sie scheinen. Der Grundpreis kann nur dort fehlen, wo etwas nach Gewicht oder Volumen verkauft wird; die Herstellerangaben nur dort, wo unser Prüfer eine Produktseite erkennt. Wo nichts geprüft werden konnte, entsteht kein Befund – die Website zählt trotzdem im Nenner mit. Beide Anteile sind deshalb Untergrenzen für die betroffenen Shops, nicht Aussagen über sie.
Die einzelnen Regeln
| Regel | Schwere | Websites | Anteil |
|---|---|---|---|
| Anfragen an fremde Server vor jeder Einwilligung | hoch | 76 | 90 % |
| Cookies gesetzt vor jeder Einwilligung | hoch | 67 | 80 % |
| Schriften von einem fremden Server geladen | mittel | 30 | 36 % |
| Registerangabe im Impressum fehlt | mittel | 14 | 17 % |
| Anschrift fehlt oder ist unvollständig | hoch | 14 | 17 % |
| Keine Herstellerangabe auf den erkannten Produktseiten | hoch | 11 | 13 % |
| Vertretungsberechtigter fehlt | mittel | 9 | 11 % |
| Geladener Dienst in der Datenschutzerklärung nicht genannt | hoch | 9 | 11 % |
| Hersteller ohne Postanschrift oder E-Mail-Adresse | mittel | 7 | 8 % |
| Grundpreis fehlt bei Ware nach Gewicht oder Volumen | hoch | 6 | 7 % |
| Impressum nicht von allen geprüften Seiten erreichbar | hoch | 5 | 6 % |
| Kein Verweis auf Datenschutzhinweise gefunden | hoch | 4 | 5 % |
| E-Mail-Adresse im Impressum fehlt | hoch | 4 | 5 % |
| Kein Impressum gefunden | kritisch | 1 | 1 % |
Die drei häufigsten Regeln gehören alle zu einem einzigen Regelwerk, und sie beschreiben denselben Vorgang aus drei Blickwinkeln: Beim bloßen Aufruf der Seite geht eine Anfrage an einen fremden Server, dabei wird ein Cookie gesetzt, und in vielen Fällen ist der fremde Server eine Schriftenbibliothek. Die Cookies und Server des Einwilligungs-Werkzeugs selbst zählen wir ausdrücklich nicht mit – ein Banner muss laden, bevor jemand zustimmt, und sein eigenes Cookie merkt sich die Entscheidung. Wer diese mitzählte, würde einem Betrieb vorwerfen, dass sein Banner funktioniert.
Was diese Erhebung nicht zeigt
- Keine Zufallsstichprobe. Die Websites stammen aus unserer eigenen Recherche: mittelständische Betriebe mit Kauf- oder Buchungsstrecke, aus vier deutschen Regionen. Die Zahlen sind keine repräsentative Aussage über „den deutschen Mittelstand“.
- Keine Rechtsbewertung. Ob ein gefundenes Cookie unter die Ausnahme des § 25 Absatz 2 TDDDG fällt, ob eine Impressumsangabe im Einzelfall verlangt ist, ob eine der acht Ausnahmen des § 4 Absatz 3 PAngV greift – all das entscheidet diese Messung nicht und kann sie nicht entscheiden. Sie sagt, was auf der ausgelieferten Seite steht und was nicht.
- Nicht geprüft ist nicht „nichts gefunden“. 9 Websites lieferten keine einzige Seite aus und sind deshalb gar nicht enthalten – sie zählen weder als sauber noch als betroffen.
- Ein Zeitpunkt, kein Verlauf. Alle Läufe stammen von einem Tag. Eine Website, die am Tag darauf ein Banner einbaut, steht hier weiter mit ihrem alten Zustand.
- Nur der eigene Auftritt. Geprüft wird, was unter der Domain des Betriebs ausgeliefert wird. Ein Angebot auf einem fremden Marktplatz ist nicht dabei.
Die Barrierefreiheit derselben Betriebe
Diese Erhebung ist die zweite. Die erste betrifft dieselbe Art von Betrieben, aber ein anderes Regelwerk und eine eigene Stichprobe: 85 Websites nach WCAG 2.1 AA geprüft, 82 davon mit mindestens einem kritischen oder schwerwiegenden Verstoß. Die beiden Zahlen werden nicht zusammengerechnet – es sind zwei Erhebungen mit zwei Stichproben, und jede trägt ihren eigenen Nenner.
Zitieren und weiterverwenden
Die Zahlen dürfen zitiert werden, mit Quellenangabe. Vorschlag:
webpflicht.de (2026): Sechs digitale Pflichten gemessen – 84 Websites mittelständischer Betriebe. Erhebung, Stand September 2026. https://www.webpflicht.de/erhebung-pflichten-2026.html
Wer eine Zahl aus dieser Seite verwendet, sollte den Nenner mitnehmen: „80 von 84 geprüften Websites“ ist eine Aussage, „95 Prozent der Onlineshops“ ist keine. Bei Rückfragen zur Methodik: info@map-handel.de.
Die eigene Website messen
Dieselbe Prüfung für einen einzelnen Auftritt gibt es als Website-Check – sechs Regelwerke und die Barrierefreiheit aus einem Seitenaufruf, mit Fundort und Norm zu jedem Befund. Wer wissen will, ob sich nach einer Änderung etwas verschoben hat, bekommt dieselbe Messung alle 14 Tage als Technische Betreuung.
Was die einzelnen Regelwerke verlangen, steht ausführlich im Ratgeber: Cookies vor der Einwilligung, Impressum nach § 5 DDG, Herstellerangaben nach Artikel 19 GPSR und Grundpreis nach § 4 PAngV.