Formular und Spam-Schutz

Captcha barrierefrei: die Hürde unmittelbar vor dem Absenden

Ein Captcha ist erlaubt, aber nur mit zwei Auflagen zugleich: Die WCAG nennen CAPTCHA als einzige Spam-Abwehr namentlich und verlangen eine Textalternative, die den Zweck nennt, und alternative Formen für verschiedene Sinne. Ein Bildrätsel allein erfüllt das nicht, ein Audio-Rätsel daneben ist die halbe Antwort – die tragfähigste ist meist, das Rätsel wegzulassen und die Abwehr auf den Server zu verlegen. Dabei steht das Captcha an der teuersten Stelle des Formulars, unmittelbar vor dem Absenden: Wer daran scheitert, hat den Weg umsonst gemacht, und Sie erfahren nie davon, weil kein Datensatz ankommt. Dieser Artikel zitiert den Wortlaut und ordnet sechs Alternativen nach Barriere, Spam-Wirkung und Datenschutz ein.

Aktualisiert am 05.09.2026

Lesezeit ca. 14 Minuten

Von Manuel Reichel, Geschäftsführer der MAP Handelsgesellschaft mbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die WCAG nennen CAPTCHA namentlich – in Erfolgskriterium 1.1.1 (Stufe A). Verlangt werden zwei Dinge zugleich: eine Textalternative, die den Zweck beschreibt, und alternative Formen für verschiedene Arten der sensorischen Wahrnehmung.
  • Ein Bildrätsel allein erfüllt das nicht. Wer nicht sieht, kommt an der letzten Stelle vor dem Absenden nicht weiter.
  • Ein Audio-Captcha daneben ist die halbe Antwort. Es öffnet den Weg für blinde Menschen und schließt gehörlose, schwerhörige und taubblinde Menschen aus.
  • Das Captcha ist Teil des Formulars. Es gelten dieselben Kriterien wie für jedes Feld: 2.1.1, 3.3.1, 3.3.2, 3.3.3 und 3.3.4.
  • Die tragfähigste Antwort ist meist, das Rätsel wegzulassen. Honigtopf-Feld, Zeitschwelle, Ratenbegrenzung und Bestätigung per Mail verlangen vom Menschen nichts – die Abwehr wandert auf den Server.
  • Unsichtbare Verfahren nehmen die sichtbare Hürde weg und geben dafür Daten an einen Dritten weiter. Das verschiebt die Frage zum Datenschutz; es löst sie nicht auf.

Technische Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob und wie BFSG, DSGVO und TDDDG auf Ihr Angebot anwendbar sind und was die Datenschutzhinweise dieses Artikels für Ihren Fall bedeuten, beurteilen Anwältinnen und Anwälte.

Was die WCAG zu CAPTCHA wörtlich verlangen

CAPTCHA ist die einzige Form der Spam-Abwehr, die in den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte beim Namen genannt wird. Das Glossar der deutschen WCAG-Übersetzung hält fest: „CAPTCHA-Tests beinhalten oft die Aufforderung an den Benutzer, Text einzugeben, der in einem undeutlichen Bild angezeigt oder als verzerrte Audiodatei ausgegeben wird.“ Die deutschen Formulierungen dieses Artikels stammen aus der im Übersetzungsverzeichnis des W3C gelisteten, nicht autorisierten Übersetzung; verbindlich ist der englische Text.

Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (Stufe A) verlangt, dass alle Nicht-Text-Inhalte „eine Textalternative“ haben, „die einem äquivalenten Zweck dient“ – mit einigen Situationen als Ausnahme. Eine davon trägt die Überschrift „CAPTCHA“:

„Wenn der Zweck des Nicht-Text-Inhalts der ist zu bestätigen, dass eine Person und nicht ein Computer auf den Inhalt zugreift, dann werden Textalternativen bereitgestellt, die den Zweck des Nicht-Text-Inhalts identifizieren. Außerdem werden alternative Formen von CAPTCHAs bereitgestellt, die Ausgabeformen für verschiedene Arten der sensorischen Wahrnehmung nutzen, um verschiedenen Behinderungen Rechnung zu tragen.“

Keine Befreiung also, sondern zwei Auflagen – verbunden durch „außerdem“:

  1. Die Textalternative nennt den Zweck, nicht die Lösung

    „Sicherheitsabfrage: Geben Sie die abgebildeten Zeichen ein“ sagt, wofür das Bild da ist; ein Alternativtext, der die Zeichen wiedergibt, hebt die Prüfung auf. Deshalb steht im Kriterium „identifizieren“ – anders als bei Alternativtexten für Produktbilder.

  2. Es gibt alternative Formen für verschiedene Sinne

    „Alternative Formen“ steht im Plural, und der Nachsatz sagt, warum: „um verschiedenen Behinderungen Rechnung zu tragen“. Ein zweiter Kanal genügt nur, wenn er erreicht, wen der erste ausschließt.

Das BFSG erwähnt Captchas nicht. § 14 Absatz 1 BFSG regelt, dass eine Dienstleistung nur angeboten oder erbracht werden darf, wenn sie „die Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllt“ – und wenn daneben, so Nummer 2 desselben Absatzes, die Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 erstellt und für die Allgemeinheit barrierefrei zugänglich gemacht sind: die Barrierefreiheitserklärung. Die Umsetzung richtet sich in der Praxis nach der EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 verweist. § 37 Absatz 2 BFSG nennt dafür eine Geldbuße „bis zu hunderttausend Euro“; für die übrigen Tatbestände des Absatzes 1 liegt der Rahmen bei zehntausend Euro – der Ablauf steht im Bußgeld-Ratgeber, die Frage der Betroffenheit im Ratgeber zur Kleinstunternehmer-Ausnahme.

Und in WCAG 2.2: Erfolgskriterium 3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung (Minimum), Stufe AA, nimmt kognitive Funktionstests bei der Anmeldung in den Blick; 3.3.9 verschärft dasselbe auf Stufe AAA. Ein Verbot von Captchas spricht es nicht aus – im Gegenteil: Es verlangt einen Weg ohne solchen Test, lässt aber Aufgaben ausdrücklich zu, bei denen nur Objekte auf Bildern oder eigene, zuvor bereitgestellte Inhalte wiederzuerkennen sind. Genau durch diese Tür bleiben Bilderkennungs-Rätsel bei der Anmeldung zulässig – mehr im Ratgeber zu WCAG 2.1 AA und WCAG 2.2.

Wer an einem Bildrätsel scheitert – und warum Audio das selten heilt

Ein Captcha filtert nicht zwischen Mensch und Maschine, sondern zwischen bestimmten Menschen und Ihrem Formular.

Bild- und Audio-Captcha aus Sicht der betroffenen Gruppen
GruppeBildrätselAudio-Rätsel
Blinde MenschenKeine Information – ansagbar ist nur, dass ein Bild da ist.Lösbar, wenn Wiedergabe und Wiederholung tastaturbedienbar sind.
Sehbehinderte MenschenVerzerrte Zeichen zerfallen bei starker Vergrößerung.Hilft, sofern der Ton eingeschaltet ist.
Gehörlose und schwerhörige MenschenLösbar.Kein Weg.
Taubblinde MenschenKein Weg.Kein Weg.
Menschen mit motorischer EinschränkungZiehen und Ablegen, kleine Trefferflächen, Zeitlimits.Zeitdruck bleibt: hören und gleichzeitig tippen.
Menschen mit Lese- oder LernbeeinträchtigungVerzerrte Buchstaben und Rechenaufgaben sind genau das, was schwerfällt.Verrauschte Zeichenketten ebenso.
Ältere MenschenVerzerrte Zeichen bei kleiner Schrift und Zeitdruck treffen zusammen, ohne dass jemand von Behinderung spräche.Setzt Ton voraus, im Büro also nichts.

Warum das Audio-Captcha die Rechnung selten aufmacht

Die Tonspur ist absichtlich verrauscht – anders wäre sie maschinell zu lesen. Sie hat damit dieselbe Eigenschaft wie das verzerrte Bild, nur auf einem anderen Kanal. Dazu kommt, was in der Praxis regelmäßig dazwischenkommt: Die Ansage ist oft englisch, obwohl das Formular deutsch ist, die Wiedergabe startet über eine Schaltfläche ohne zugänglichen Namen, Wiederholen und Anhalten fehlen – und getippt wird, während man hört.

Die Entscheidungsregel: Es gibt keine Ausgabeform, die alle erreicht. Wer nur eine Alternative anbietet, hat die Gruppe getauscht, nicht das Problem gelöst. Deshalb steht im Erfolgskriterium der Plural – und deshalb ist ein Weg, der gar keinen Sinneskanal voraussetzt, die stabilere Lösung.

Das Captcha ist Teil des Formulars: 2.1.1 und 3.3.1 bis 3.3.4

Ein Captcha wird gern als Fremdkörper behandelt: eingebunden, abgehakt, nie wieder angesehen. Für die Prüfung ist es ein Formularfeld.

2.1.1 Tastatur (Stufe A)

„Alle Funktionalitäten des Inhalts sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung für einzelne Tastenanschläge erforderlich ist“ – ausgenommen sind nur Funktionen, deren Zweck der Bewegungspfad selbst ist, etwa eine Zeichenfläche. Ein Schiebe-Regler oder ein Puzzle zum Ziehen fällt in aller Regel nicht darunter: Wo nur der Endpunkt zählt, ist der Pfad nicht erforderlich, und das Bauteil muss auch mit der Tastatur zu bedienen sein. Anders liegt es nur, wenn die Bewegungsspur selbst das Erkennungsmerkmal ist – dann bleibt die Frage, ob der Dienst überhaupt einen Weg ohne Zeigergerät anbietet. Erfolgskriterium 2.1.2 Keine Tastaturfalle verlangt zusätzlich, dass der Fokus einen Bestandteil wieder verlassen kann – bei einem Captcha im eingebetteten Rahmen ein realer Fall (Tastaturbedienung und sichtbarer Fokus).

3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen (Stufe A)

„Wenn der Inhalt eine Eingabe durch den Benutzer verlangt werden Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen bereitgestellt.“ Das Eingabefeld neben dem Rätsel braucht ein echtes <label>, nicht bloß einen Platzhaltertext. In unserer Erhebung 2026 fanden wir Formularfelder ohne Beschriftung auf 10 von 85 Websites – dort dem maschinell prüfbaren Kriterium 4.1.2 zugeordnet, inhaltlich fehlt zugleich die Beschriftung nach 3.3.2.

3.3.1 Fehlererkennung (A) und 3.3.3 Fehlerempfehlung (AA)

3.3.1: „Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, dann wird das fehlerhafte Element identifiziert und der Fehler wird dem Benutzer in Textform beschrieben.“ Ein rot umrandetes Feld ist keine Textform, ein stillschweigend neu geladenes Bild erst recht nicht. 3.3.3 verlangt zusätzlich Korrekturempfehlungen, „außer dies würde die Sicherheit oder den Zweck des Inhalts gefährden“. Beim Captcha zählt dieser Nachsatz: Die Lösung zu verraten ist nicht verlangt, der Weg zurück sehr wohl – „Fordern Sie eine neue Zeichenfolge an oder wechseln Sie zur Tonausgabe.“

3.3.4 Fehlervermeidung (rechtliche, finanzielle, Daten) (Stufe AA)

Für Seiten, „die eine für den Benutzer auftretende rechtliche Verpflichtung oder finanzielle Transaktion zur Folge haben“, verlangt das Kriterium eines von dreien: Die Daten sind reversibel, sie werden auf Eingabefehler geprüft mit Gelegenheit zur Korrektur, oder es gibt einen Mechanismus zum Überprüfen und Bestätigen vor dem endgültigen Absenden. Bei einer Bestellung wird ein Captcha hier teuer – mehr im barrierefreien Checkout.

Der Fehler, der am meisten kostet: Nach einem falsch gelösten Captcha leeren viele Formulare die bereits ausgefüllten Felder. Wer mit Vorlesesoftware zwölf Felder ausgefüllt hat und dann wieder oben anfängt, macht das kein zweites Mal.

Sechs Alternativen zum Captcha, ehrlich eingeordnet

Alle folgenden Verfahren verlagern die Abwehr auf den Server. Keines ist allein so stark wie ein gut gemachtes Rätsel; zwei oder drei zusammen decken die Lage eines mittelständischen Kontaktformulars in aller Regel ab.

1. Das Honigtopf-Feld

Ein Feld, das für Menschen unsichtbar ist und deshalb leer bleibt – wer es ausgefüllt hat, ist keiner. Unser Kontaktformular auf webpflicht.de arbeitet so, ohne Captcha und ohne eine Zeile JavaScript:

<div class="honigtopf" aria-hidden="true">
  <label for="telefax">Telefax (bitte frei lassen)</label>
  <input type="text" id="telefax" name="telefax" tabindex="-1" autocomplete="off">
</div>

Dazu die eine Regel, die in Ihr Stylesheet gehört – nicht in die Seite:

.honigtopf { position: absolute; left: -9999px; width: 1px; height: 1px; overflow: hidden; }

Drei Details tragen die Barrierefreiheit: aria-hidden="true" nimmt das Feld aus dem Baum der Vorlesesoftware, tabindex="-1" aus der Tastaturreihenfolge, und die Verschiebung aus dem Bild ersetzt ein display: none, das manche Automaten als Erkennungsmerkmal auswerten. Barriere: keine. Spam-Wirkung: fängt breit gestreute Automaten, keinen gezielten Angriff. Datenschutz: kein Dritter, kein Cookie.

Drei Wege, einen Honigtopf falsch zu bauen: ihn nur optisch verstecken, ohne aria-hidden – dann füllt ihn jemand mit Vorlesesoftware aus, und die Nachricht verschwindet lautlos. Ihm aria-hidden geben, aber tabindex="-1" weglassen – dann ist er aus der Ansage verschwunden und steht trotzdem im Tabulator-Weg; unser Prüflauf meldet das als eigenen Verstoß (Regel aria-hidden-focus, Schwere serious). Und ihn required machen – dann kommt niemand durch.

2. Die Zeitschwelle

Das Formular merkt sich, wann es ausgeliefert wurde, und verwirft Einsendungen nach weniger als ein bis zwei Sekunden. So schnell tippt niemand. Barriere: keine nach unten – wohl aber eine Obergrenze, die unbemerkt abläuft: Erfolgskriterium 2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar (Stufe A) verlangt für jede zeitliche Begrenzung, „die vom Inhalt festgelegt wird“, eines von sechs Dingen – der Benutzer kann sie abschalten, anpassen oder ausweiten, oder es greift eine der drei Ausnahmen: Echtzeit-Ereignis, unentbehrliche Begrenzung („eine Ausweitung dieser würde die Handlung ungültig machen“) oder mehr als 20 Stunden. Ob ein Sicherheitsfenster unter die zweite Ausnahme fällt, ist eine Frage des Einzelfalls; bei einem Formular lässt sich die Frist meist ankündigen und erneuern. Spam-Wirkung: ergänzend. Datenschutz: ein Zeitstempel, kein Personenbezug.

3. Serverseitige Ratenbegrenzung

Der Server zählt die Einsendungen aus derselben Quelle je Zeitfenster und weist ab, was darüber liegt – der einzige Schutz, der gegen Masse wirklich hilft. Barriere: keine, solange die Grenze großzügig ist; Firmennetze und Mobilfunk teilen sich Adressen. Die Abweisung braucht einen Satz in Textform statt einer weißen Seite. Spam-Wirkung: hoch gegen Masse, gering gegen Einzelnachrichten. Datenschutz: die IP-Adresse gehört in die Datenschutzerklärung, die Speicherdauer bleibt knapp.

4. Bestätigung per Mail

Die Nachricht wird erst zugestellt, wenn ein Link in einer Bestätigungsmail angeklickt wurde – ein Automat mit erfundener Adresse kommt dort nicht an. Barriere: ein zusätzlicher Schritt für alle, und nur so gut wie die Mail: sprechender Linktext statt „hier klicken“. Spam-Wirkung: hoch. Datenschutz: kein Dritter beteiligt; verarbeitet wird die E-Mail-Adresse, und zwar nur für die Bestätigung dieser einen Nachricht.

5. Unsichtbare Verfahren eines Drittanbieters

Dienste wie Cloudflare Turnstile, reCAPTCHA v3 und hCaptcha werten Verhalten und Browsermerkmale aus und geben dem Server eine Einschätzung zurück. Für die meisten Besucher ist nichts zu tun – der Fortschritt gegenüber dem Bildrätsel. Barriere: auf dem stillen Pfad keine. Entscheidend ist, was im Zweifelsfall geschieht, und das ist bei jedem Dienst etwas anderes: hCaptcha zeigt dann ein Bilderrätsel; Cloudflare Turnstile nach eigener Beschreibung kein Bild- und kein Texträtsel, sondern ein Kästchen zum Anklicken; reCAPTCHA v3 unterbricht überhaupt nicht und liefert nur einen Wert – was bei einem niedrigen Wert geschieht, entscheidet Ihr eigener Code, häufig ein nachgeschaltetes Bilderrätsel. Geprüft gehört deshalb genau dieser Zweig, nicht der Normalfall. Spam-Wirkung: hoch. Datenschutz: Es fließen Daten an einen Dritten. Das berührt Artikel 13 DSGVO (Informationspflicht), Artikel 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung) und, bei Übermittlung in ein Drittland, Kapitel V; werden Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder ausgelesen, kommt § 25 TDDDG hinzu, der dafür grundsätzlich eine Einwilligung verlangt. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, beurteilen Anwältinnen und Anwälte. Der Baustein liegt außerhalb Ihres Codes – dieselbe Lage wie beim Consent-Banner: schriftlich nachfragen, was geprüft wurde.

6. Frage-Antwort-Captchas

„Was ist drei plus vier?“, „In welcher Stadt sitzen wir?“ Barriere: Rechen- und Merkaufgaben sind kognitive Funktionstests und treffen die Menschen, die ohnehin die meiste Mühe mit Formularen haben; als Bild zusätzlich ein Nicht-Text-Inhalt nach 1.1.1. Spam-Wirkung: gering – eine feste Frage ist einmal zu lösen. Datenschutz: kein Dritter beteiligt.

Captcha-Alternativen im Vergleich: Barriere, Spam-Schutz, Datenschutz

Die Tabelle stellt die klassischen Captcha-Formen neben die Alternativen – knapp genug, um sie an Ihre Agentur weiterzugeben.

Acht Verfahren im Vergleich – Barriere für Menschen, Wirkung gegen Spam, Datenschutz
VerfahrenBarriereSpam-SchutzDatenschutz
Bild-Captcha ohne AlternativeHoch: schließt blinde Menschen aus, sehbehinderte und ältere häufigMittel bis hoch, maschinell zunehmend lösbarKein Dritter, wenn selbst erzeugt; Server-Protokolle und Sitzungsdaten fallen wie bei jedem Formular an
Audio-Captcha als zweiter KanalHoch für gehörlose, schwerhörige und taubblinde MenschenWie Bild-CaptchaKein Dritter, wenn selbst erzeugt; Server-Protokolle und Sitzungsdaten fallen wie bei jedem Formular an
Frage-Antwort-CaptchaMittel: kognitiver Test, Sprachhürde; als Bild zusätzlich 1.1.1Gering, feste Fragen sind einmal zu lösenKein Dritter beteiligt
Honigtopf-FeldKeine, wenn aria-hidden und tabindex="-1" sitzenGut gegen breit gestreute AutomatenKein Dritter, kein Cookie
ZeitschwelleKeine nach unten; eine ablaufende Obergrenze berührt 2.2.1ErgänzendZeitstempel ohne Personenbezug
Serverseitige RatenbegrenzungKeine bei großzügiger Grenze und Meldung in TextformHoch gegen Masse, gering gegen EinzelfälleIP-Adresse knapp speichern und in der Erklärung nennen
Bestätigung per MailEin zusätzlicher Schritt für alle; Linktext entscheidetHochAdresse nur zweckgebunden verwenden
Unsichtbares Verfahren eines DrittanbietersAuf dem stillen Pfad keine; der Rückfall hängt vom Dienst ab – Bilderrätsel, Kästchen oder gar keine RückfrageHochDaten an Dritte: Artikel 13 und 28 DSGVO, Kapitel V, ggf. § 25 TDDDG

Die Empfehlung folgt aus den vier Zeilen ohne Barriere: Honigtopf und Ratenbegrenzung kosten den Besucher nichts und decken den Alltag ab, die Zeitschwelle kommt als Ergänzung dazu. Kommt danach noch zu viel durch, folgt die Bestätigung per Mail – erst danach lohnt die Frage nach einem Dienst.

Selbsttest: Ihr Formular ohne Maus und ohne Sehen

Sie brauchen kein Werkzeug – nur das Formular, über das echte Anfragen kommen, eine Tastatur und zehn Minuten.

  1. Nur mit der Tastatur bis zum Absenden

    Legen Sie die Maus außer Reichweite. Kommen Sie in das Captcha hinein und wieder heraus? Erreichen Sie „Neues Rätsel“ und „Ton abspielen“? Sehen Sie an jeder Stelle, wo Sie stehen? Sobald Sie zur Maus greifen müssen, haben Sie den Befund.

  2. Bildschirm aus, Vorlesesoftware an

    Jedes Betriebssystem bringt eine mit: unter Windows die Sprachausgabe, auf dem Mac VoiceOver. Einschalten, Bildschirm abdunkeln, Formular durchgehen. Wird der Zweck des Captchas angesagt oder nur „Grafik“? Hat das Eingabefeld einen Namen? Gibt es einen zweiten Weg, und wird er genannt?

  3. Absichtlich falsch lösen

    Tippen Sie eine falsche Antwort und senden Sie ab. Steht der Fehler als Satz da? Sagt er, was jetzt zu tun ist? Und – der teuerste Punkt – stehen Ihre übrigen Eingaben noch im Formular?

  4. Auf 200 Prozent vergrößern

    Strg und Plus, bis der Browser 200 Prozent anzeigt. Ist das Rätsel noch lesbar? Überlappt es die Felder daneben? Auf dem Telefon dieselbe Probe mit zwei Fingern.

  5. Den zweiten Weg suchen

    Steht auf derselben Seite eine E-Mail-Adresse für dieselbe Anfrage? Ein zweiter Weg ersetzt kein barrierefreies Formular, verhindert aber, dass eine gescheiterte Eingabe das Ende des Kontakts ist.

Was ein automatisierter Test beisteuert: fehlende Beschriftungen, Rahmen ohne Titel, Kontraste, Elemente ohne zugänglichen Namen. Was er nicht leisten kann: beurteilen, ob eine Alternative lösbar ist. Automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich manuelle Prüfung. Der Durchgang für das ganze Formular steht im Ratgeber zu barrierefreien Formularen, für Buchungsstrecken in dem zur barrierefreien Terminbuchung.

Wenn ein Captcha bleiben muss: sechs Mindestbedingungen

Es gibt Formulare, an denen so viel Missbrauch hängt, dass niemand das Rätsel wegnimmt. Dann gelten sechs Bedingungen, alle aus den oben zitierten Kriterien.

  • Der Zweck steht als Text da. Nicht die Lösung: „Sicherheitsabfrage, damit dieses Formular nicht von Automaten benutzt wird.“
  • Mindestens ein zweiter Kanal. Ton neben Bild ist der Anfang, nicht das Ende. Die Lücke schließt ein Weg, der weder Sehen noch Hören verlangt – eine Mailadresse etwa oder der Verzicht auf das Rätsel nach Bestätigung per Mail.
  • Alles mit der Tastatur erreichbar, auch Wiederholen, Ton und das Verlassen des Rahmens.
  • Kein Zeitlimit ohne Ausweg. Läuft das Rätsel ab, ist eine Verlängerung anzukündigen und möglich zu machen – es sei denn, die Begrenzung ist im Sinne von 2.2.1 unentbehrlich.
  • Eingaben überleben einen Fehlversuch. Der Fehler steht als Satz am Feld, der Fokus dort.
  • Der eingebettete Rahmen hat einen Titel. Frames ohne Titel fanden wir in unserer Erhebung 2026 auf 10 von 85 Websites, dort ebenfalls dem maschinell prüfbaren Kriterium 4.1.2 zugeordnet – ein Captcha im <iframe> ohne title wird als „Frame“ angesagt.

Eine Abgrenzung zum Schluss: Ein Widget, das der Seite ein Bedienfeld für Schriftgröße und Kontrast überlegt, ändert am Captcha nichts – es sitzt vor der Seite, das Rätsel im Formular. Warum solche Werkzeuge die messbaren Verstöße im Code nicht entfernen, steht im Ratgeber zu Overlays und Barrierefreiheit.

Häufige Fragen

Sind Captchas nach dem BFSG verboten?

Das BFSG erwähnt Captchas nicht. § 14 Absatz 1 BFSG verlangt, dass eine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen der Rechtsverordnung erfüllt (und daneben die Barrierefreiheitserklärung vorliegt); die Umsetzung richtet sich in der Praxis nach der EN 301 549 und damit nach den WCAG 2.1. Dort ist CAPTCHA in 1.1.1 geregelt – erlaubt, aber nur mit einer Textalternative, die den Zweck nennt, und mit alternativen Formen für verschiedene Sinne. Ob Ihr Angebot erfasst ist, beurteilen Anwältinnen und Anwälte.

Reicht ein Audio-Captcha als Alternative aus?

Es ist eine alternative Form, nicht die Alternative. Das Erfolgskriterium spricht im Plural von „alternativen Formen“, um verschiedenen Behinderungen Rechnung zu tragen. Ton hilft blinden Menschen und lässt gehörlose, schwerhörige und taubblinde Menschen stehen. Dazu kommen verrauschte Tonspur, oft englische Ansage und Zeitdruck beim Mithören.

Wir bekommen ohne Captcha zu viel Spam. Womit fangen wir an?

Mit dem Honigtopf-Feld, einer serverseitigen Ratenbegrenzung und harten Längengrenzen je Feld – nichts davon kostet den Besucher etwas. Zählen Sie vorher zwei Wochen lang, wie viel Spam ankommt, und danach noch einmal; ohne diese beiden Zahlen ist jede weitere Entscheidung geraten. Reicht es nicht, folgt die Bestätigung per Mail.

Ist ein unsichtbares Verfahren barrierefrei?

Gemeint sind Verfahren wie Turnstile, reCAPTCHA v3 oder hCaptcha. Auf dem stillen Pfad stellen sie keine Hürde auf – ein Fortschritt gegenüber dem Bildrätsel. Entscheidend ist der Zweifelsfall, und der sieht je Dienst anders aus: ein Bilderrätsel, ein Kästchen zum Anklicken, oder gar keine Rückfrage – dann entscheidet Ihr eigener Code, was mit einer niedrigen Bewertung geschieht. Prüfen Sie den Zweig, den Sie selten sehen. Wo ein Rätsel folgt, gelten dafür dieselben Anforderungen wie für jedes andere. Unabhängig davon fließen Daten an einen Dritten – eine Datenschutzfrage, die gesondert zu klären ist.

Findet ein automatisierter Scan Captcha-Probleme?

Teilweise. Messbar sind ein fehlendes Beschriftungselement, ein Rahmen ohne Titel, ein Bild ohne Alternativtext, unzureichende Kontraste und Bedienelemente ohne zugänglichen Namen. Nicht messbar ist, ob eine Alternative lösbar ist und ob nach einem Fehlversuch die Eingaben stehen bleiben. Automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich manuelle Prüfung.

Was ist mit dem Kästchen „Ich bin kein Roboter“?

Das Kästchen selbst ist ein gewöhnliches Bedienelement und mit der Tastatur erreichbar, sofern es eine Beschriftung hat. Die Frage ist, was danach passiert: Wird die Einschätzung angezweifelt, folgt ein Bilderrätsel, und damit gelten wieder beide Auflagen aus 1.1.1. Testen Sie den Zweig, den Sie selten sehen – etwa aus einem anderen Netz.

Weiterlesen

Wo steht Ihre Website in diesem Bild?

Die Technische Betreuung liefert Ihnen genau die Auswertung, die dieser Erhebung zugrunde liegt – für Ihre eigenen Seiten, mit Ampel, priorisierten Maßnahmen und Aufwandseinschätzung je Befund. Der erste Lauf startet sofort, danach alle 14 Tage: 24 € im Monat netto, monatlich kündbar. Die Umsetzung im Quelltext ist eine eigene Leistung nach Angebot: Wir beheben die messbaren technischen Verstöße nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 – im Quellcode, nachprüfbar dokumentiert.

Technische Betreuung starten

Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung. Quellen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 3, § 14 Absatz 1 und § 37 Absatz 2, Wortlaut abgerufen bei gesetze-im-internet.de am 05.09.2026; Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), § 25, ebenda; Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679), insbesondere Artikel 13, 28 und Kapitel V – nur als Fundstelle genannt, nicht zitiert; Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 in der deutschen Übersetzung von Aktion Mensch e. V., die das W3C als nicht autorisierte Übersetzung („Unofficial Translation“ vom 15.06.2022) führt – eine autorisierte deutsche Fassung besteht nur für WCAG 2.0 vom 29.10.2009, verbindlich ist die englische Originalfassung; verzeichnet im Übersetzungsverzeichnis des W3C, abgerufen am 05.09.2026: Erfolgskriterien 1.1.1, 2.1.1, 2.1.2, 2.2.1, 3.3.1, 3.3.2, 3.3.3 und 3.3.4 sowie der Glossareintrag zu CAPTCHA; Erfolgskriterien 3.3.8 und 3.3.9 der WCAG 2.2 in der englischen Originalfassung, sinngemäß wiedergegeben, nicht zitiert; EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), Abschnitt 9 „Web“, der die WCAG 2.1 Stufen A und AA in Bezug nimmt – nur als Fundstelle genannt, nicht zitiert. Eigene Messwerte aus 85 automatisiert geprüften Websites mittelständischer Betriebe, September 2026 (Erhebung 2026), Prüfengine axe-core über Playwright, Tagset WCAG 2.1 Stufen A und AA.