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WCAG 2.1 AA: alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA

WCAG 2.1 hat 78 Erfolgskriterien. Für die Stufe AA, auf die die EN 301 549 verweist, zählen 50 davon: 30 auf Stufe A, 20 auf Stufe AA. Dieser Artikel listet sie vollständig auf – nach den vier Prinzipien gegliedert, mit dem deutschen Namen, einem Satz in Alltagssprache und der Angabe, ob ein Werkzeug das Kriterium prüfen kann. Die letzte Spalte ist die unbequeme: Knapp ein Drittel ist automatisiert gut messbar, der Rest braucht einen Menschen.

Aktualisiert am 05.09.2026

Lesezeit ca. 14 Minuten

Von Manuel Reichel, Geschäftsführer der MAP Handelsgesellschaft mbH

Das Wichtigste in Kürze

  • WCAG 2.1 hat 78 Erfolgskriterien. 30 auf Stufe A, 20 auf Stufe AA – zusammen die 50 dieser Liste. Die übrigen 28 sind Stufe AAA und bleiben außen vor.
  • Die Stufen sind kumulativ. Stufe AA heißt: alle Kriterien der Stufen A und AA.
  • Maschinell prüfbar ist knapp ein Drittel: 3 Kriterien ganz, 23 zum Teil, 24 gar nicht. Automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich manuelle Prüfung.
  • WCAG 2.2 ändert wenig daran: Für ein Ziel auf Stufe AA kommen sechs Kriterien hinzu – vier auf Stufe AA und zwei auf Stufe A –, 4.1.1 Syntaxanalyse ist gestrichen. Die übrigen 49 Zeilen dieser Liste bleiben.

Was A, AA und AAA bedeuten

Die Stufe sagt nichts über den Aufwand, sondern darüber, wie grundlegend eine Anforderung ist und wie breit sie sich anwenden lässt. Der Wortlaut der deutschen (nicht autorisierten) Übersetzung; maßgeblich ist die englische Fassung:

„Für eine Konformität auf Stufe AA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA erfüllen oder es wird eine Stufe AA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.“ (WCAG 2.1, Abschnitt 5.2.1 Konformitätsstufe)

Daraus folgt die wichtigste Rechenregel: AA ist keine eigene Liste, sondern die Summe. Wer bei „wir erfüllen AA“ an 20 Kriterien denkt, rechnet mit einem Drittel.

Die drei Stufen der WCAG 2.1 und was sie umfassen
StufeEigene KriterienZu erfüllen sindBedeutung in der Praxis
A3030Die Grundlage. Was hier fehlt, schließt Menschen ganz aus.
AA2050 (A und AA)Der Maßstab, auf den Normen und Gesetze verweisen.
AAA2878 (A, AA und AAA)Weitergehend; für einen ganzen Auftritt ausdrücklich nicht empfohlen.

Zur Stufe AAA sagt die Übersetzung selbst, es „wird nicht empfohlen“, sie „als allgemeine Richtlinie für komplette Websites zu fordern“. Deshalb landen Normen bei AA.

Zwei Stolpersteine: Die Nummerierung hat Lücken – auf 1.4.5 folgen hier 1.4.10 bis 1.4.13, dazwischen liegen AAA-Kriterien. Und ein Kriterium ist erfüllt oder nicht; eine Teilnote gibt es nicht, also auch keinen Prozentwert für Barrierefreiheit.

Warum ausgerechnet WCAG 2.1 auf Stufe AA

Im BFSG steht das Wort WCAG nicht ein einziges Mal. Der Weg dorthin führt über vier Ebenen, und jede verweist auf die nächste.

Von der Pflicht zur Kriterienliste: vier Ebenen
EbeneWas sie festlegtFundstelle
Das Gesetznennt das Ziel „barrierefrei“ und verweist für die konkreten Anforderungen auf eine Rechtsverordnung§ 3 Absatz 1 und 2 BFSG
Die Verordnungverlangt den Stand der Technik und lässt die Bundesfachstelle die Standards auflisten§ 3 BFSGV
Die Normübernimmt die WCAG-Kriterien der Stufen A und AA und nummeriert sie um: 1.1.1 wird 9.1.1.1EN 301 549 V3.2.1, Kapitel 9
Die Richtlinieenthält die Kriterien selbst – eine Empfehlung des W3C, kein GesetzWCAG 2.1 vom 05.06.2018

Zwei Sätze im Wortlaut, weil an ihnen die Kette hängt. § 3 Absatz 1 BFSG: Produkte und Dienstleistungen „sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“. Und § 3 Absatz 1 BFSGV: „Bei der Erfüllung der Anforderungen nach dieser Rechtsverordnung ist der Stand der Technik zu beachten.“ Die Technik steht in einer Norm, die das Recht nicht abdruckt – und die Stufe AAA kommt dort nicht vor.

Deshalb messen wir „nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549“: gegen die Norm. Ob ein Betrieb damit seine gesetzlichen Pflichten erfüllt, beurteilen Anwältinnen und Anwälte. Ob das Gesetz überhaupt greift, ist die vorgelagerte Frage – die Größenschwelle steht in Kleinstunternehmer-Ausnahme: Wer wirklich ausgenommen ist, der Rahmen des § 37 in BFSG-Bußgeld: Was § 37 regelt.

Und WCAG 2.2? Die Fassung vom Oktober 2023 nimmt vier Kriterien auf Stufe AA hinzu – verdeckter Fokus, Ziehbewegungen, Zielgröße, zugängliche Authentifizierung –, dazu zwei auf Stufe A, und streicht 4.1.1. Sonst bleibt diese Liste unberührt. Welche Fassung wann maßgeblich ist, ist eine Rechtsfrage; die Unterschiede stehen in WCAG 2.1 AA und WCAG 2.2.

Prinzip 1: wahrnehmbar (20 Kriterien)

Inhalte müssen so dargestellt sein, dass jeder sie wahrnehmen kann. Vier Richtlinien: Textalternativen (1.1), zeitbasierte Medien (1.2), anpassbar (1.3), unterscheidbar (1.4). Hier liegen die meisten Kriterien – und der häufigste Befund unserer Messungen.

Prinzip 1 – wahrnehmbar: alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA
Nr.NameStufeWas Besucher davon habenPrüfbar
1.1.1Nicht-Text-InhaltAJedes Bild und Symbol hat einen Text, den Vorlesesoftware ausgibt.teilweise
1.2.1Reine Audio- und Videoinhalte (aufgezeichnet)AZur Tonaufnahme gibt es ein Transkript, zum stummen Video Text.nein
1.2.2Untertitel (aufgezeichnet)AVideos haben Untertitel; ohne Ton bleibt verständlich, was gesagt wird.teilweise
1.2.3Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)AWas nur zu sehen ist, steht auch als Text da.nein
1.2.4Untertitel (Live)AAAuch eine Live-Übertragung wird untertitelt.nein
1.2.5Audiodeskription (aufgezeichnet)AAEine gesprochene Beschreibung erklärt das Bildgeschehen.nein
1.3.1Info und BeziehungenAWas optisch zusammengehört, gehört auch im Quelltext zusammen.teilweise
1.3.2Bedeutungstragende ReihenfolgeAVorgelesen ergibt sich dieselbe Reihenfolge wie angesehen.nein
1.3.3Sensorische EigenschaftenAAnweisungen verlassen sich nicht auf „der Knopf rechts“.nein
1.3.4BildschirmausrichtungAADie Seite funktioniert hoch wie quer, ohne Drehen des Telefons.nein
1.3.5Bestimmung des EingabezwecksAAName, Telefon und E-Mail sind so ausgezeichnet, dass der Browser ausfüllt.teilweise
1.4.1Benutzung von FarbeAEin Link im Fließtext ist auch ohne Farbwahrnehmung erkennbar.teilweise
1.4.2Audio-SteuerelementATon, der länger als drei Sekunden von selbst läuft, ist abschaltbar.teilweise
1.4.3Kontrast (Minimum)AADie Schrift hebt sich ab: mindestens 4,5:1, bei großer Schrift 3:1.ja
1.4.4Textgröße ändernAAText lässt sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne Verlust.teilweise
1.4.5Bilder eines TextesAAText steht als Text da, nicht als Grafik. Ausnahme: Logos.nein
1.4.10Umfluss (Reflow)AAAuf schmalen Bildschirmen muss niemand seitlich scrollen.teilweise
1.4.11Nicht-Text-KontrastAAAuch Feldränder, Symbole und Fokusrahmen heben sich ab (3:1).teilweise
1.4.12TextabstandAAGrößere Zeilen- und Buchstabenabstände kosten keinen Inhalt.teilweise
1.4.13Inhalt bei Überfahren mit dem Zeiger oder Tastaturfokus („Hover“ oder „Focus“)AAEin eingeblendeter Hinweis bleibt lesbar und ist wegdrückbar.nein

Die Spalte ganz rechts erklärt, warum 1.4.3 in fast jedem Bericht steht: eines der wenigen Kriterien, die eine Maschine allein entscheidet. In unserer Erhebung 2026 fand sich unzureichender Farbkontrast auf 72 von 85 Websites; nachrechnen können Sie ihn selbst mit Farbkontrast prüfen.

Die Zeilen 1.2.1 bis 1.2.5 fallen für viele weg: Ein Kriterium, das auf einen Inhalt nicht zutrifft, gilt als erfüllt. Wer weder Video noch Tonaufnahme veröffentlicht, hat hier nichts zu tun – 1.2.1 gilt auch für reine Audioinhalte, also für den Podcast und die eingebundene Tonspur ohne Bild.

Prinzip 2: bedienbar (17 Kriterien)

Bedienelemente und Navigation müssen bedienbar sein. Fünf Richtlinien: per Tastatur zugänglich (2.1), ausreichend Zeit (2.2), Anfälle und physische Reaktionen (2.3), navigierbar (2.4), Eingabemodalitäten (2.5). Die letzte Gruppe kam mit WCAG 2.1 hinzu und zielt auf Bedienung jenseits von Maus und Tastatur: Touchscreen, Spracheingabe, Bewegungssensor.

Prinzip 2 – bedienbar: alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA
Nr.NameStufeWas Besucher davon habenPrüfbar
2.1.1TastaturAAlles, was mit der Maus geht, geht mit der Tastatur.teilweise
2.1.2Keine TastaturfalleAWer mit der Tabulatortaste hineinkommt, kommt wieder heraus.teilweise
2.1.4ZeichentastenbefehleAEin Kürzel aus einem einzelnen Buchstaben lässt sich abschalten.nein
2.2.1Zeiteinteilung anpassbarAZeitlimits lassen sich verlängern oder abschalten.teilweise
2.2.2Pausieren, beenden, ausblendenALaufbänder und Bildergalerien lassen sich anhalten.teilweise
2.3.1Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder wenigerANichts blitzt öfter als dreimal je Sekunde (Anfallsrisiko).nein
2.4.1Blöcke umgehenAEin Sprunglink führt an der Navigation vorbei zum Inhalt.teilweise
2.4.2Seite mit Titel versehenAJede Seite hat einen Titel, der ihr Thema nennt.ja
2.4.3Fokus-ReihenfolgeADie Tabulatortaste folgt beim Durchgehen dem Sinn der Seite.teilweise
2.4.4Linkzweck (im Kontext)AEin Link sagt, wohin er führt. „Hier klicken“ sagt es nicht.teilweise
2.4.5Verschiedene MethodenAAMehr als ein Weg zu einer Seite: Menü, Suche, Sitemap.nein
2.4.6Überschriften und Beschriftungen (Labels)AAÜberschriften und Beschriftungen benennen, was darunter kommt.teilweise
2.4.7Fokus sichtbarAAMan sieht jederzeit, wo die Tastatur gerade steht.teilweise
2.5.1ZeigergestenAWas mit Wischen geht, geht auch mit einfachem Tippen.nein
2.5.2ZeigeraufhebungAEin versehentlich gedrückter Knopf lässt sich durch Wegziehen abbrechen.nein
2.5.3Beschriftung (Label) im NamenAWas auf dem Knopf steht, steckt in seinem vorgelesenen Namen.teilweise
2.5.4Auslösen durch BewegungAWas Schütteln oder Kippen auslöst, geht auch über einen Knopf.nein

Dies ist das Prinzip, das ein Werkzeug am gründlichsten verfehlt. Ob Pfeiltasten in einem Kalender bewegen, ob Escape einen Dialog schließt, ob der Fokus danach zurückkehrt – das zeigt sich nur beim Drücken. Einen Teil messen wir mit einem echten Browser nach; geklickt wird auf fremden Seiten nie. Wie Sie es selbst nachstellen, steht in Tastaturbedienung und sichtbarer Fokus.

Für eine Buchungsstrecke ist 2.1.2 die härteste Zeile: Eine Tastaturfalle im Kalender beendet den Vorgang – ohne Fehlermeldung, ohne Spur. Der Fall ist in Barrierefreie Terminbuchung Schritt für Schritt durchgespielt.

Prinzip 3: verständlich (10 Kriterien)

Information und Bedienung müssen verständlich sein. Drei Richtlinien: lesbar (3.1), vorhersehbar (3.2), Hilfestellung bei der Eingabe (3.3). Die letzte betrifft nur Formulare – die Stelle, an der ein Auftrag zustande kommt oder eben nicht.

Prinzip 3 – verständlich: alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA
Nr.NameStufeWas Besucher davon habenPrüfbar
3.1.1Sprache der SeiteADie Seite gibt ihre Sprache an, sonst liest die Software falsch.ja
3.1.2Sprache von TeilenAAFremdsprachige Abschnitte sind ausgezeichnet.teilweise
3.2.1Bei FokusAEin Feld anzuspringen löst noch nichts aus.nein
3.2.2Bei EingabeAEine Auswahl zu ändern schickt das Formular nicht ab.nein
3.2.3Konsistente NavigationAADas Menü steht auf jeder Seite an derselben Stelle.nein
3.2.4Konsistente ErkennungAADieselbe Funktion heißt überall gleich.nein
3.3.1FehlererkennungAEin Fehler wird als Text benannt, nicht nur rot umrandet.nein
3.3.2Beschriftungen (Labels) oder AnweisungenAJedes Feld hat eine Beschriftung; das Format steht dabei.teilweise
3.3.3FehlerempfehlungAADie Meldung sagt, wie es richtig geht.nein
3.3.4Fehlervermeidung (rechtliche, finanzielle, Daten)AAVor einer verbindlichen Bestellung lässt sich alles ändern.nein

Sieben der zehn Kriterien kann kein Werkzeug beurteilen – und trotzdem sind sie die billigsten der Liste: Sie kosten Redaktionsarbeit, keine Entwicklung. Ein Formular, das beim Absenden nur „Fehler“ in Rot zeigt, verletzt 3.3.1. Derselbe Platz trägt genauso gut „Bitte geben Sie eine Postleitzahl mit fünf Ziffern ein“ – damit ist 3.3.3 mit erledigt. Codebeispiele stehen in Barrierefreie Formulare.

3.3.4 lässt Ihnen die Wahl: Führt die Seite zu einer rechtlichen Verpflichtung, einer finanziellen Transaktion, zum Ändern oder Löschen gespeicherter Daten oder zum Absenden von Testantworten, muss mindestens eines von dreien zutreffen – die Eingabe lässt sich rückgängig machen (reversibel), sie wird auf Fehler geprüft und lässt sich korrigieren (geprüft), oder es gibt vor dem endgültigen Absenden eine Seite zum Prüfen, Bestätigen und Korrigieren (bestätigt). Die Prüfseite ist der in Shops übliche Weg, aber nicht der einzige zulässige.

Prinzip 4: robust (3 Kriterien)

Inhalte müssen robust genug sein, dass verschiedene Programme sie auswerten – auch Hilfsmittel, die es noch nicht gibt. Das kleinste Prinzip, und fast alle Arbeit hängt an einer Zeile.

Prinzip 4 – robust: alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA
Nr.NameStufeWas Besucher davon habenPrüfbar
4.1.1SyntaxanalyseADer Quelltext ist sauber genug für Hilfsmittel.nein
4.1.2Name, Rolle, WertAJedes Bedienelement sagt, was es ist, wie es heißt, wie es steht.teilweise
4.1.3StatusmeldungenAA„3 Artikel im Warenkorb“ wird angesagt, ohne Fokussprung.nein

Hinter 4.1.2 sammeln sich die meisten Befunde eines automatisierten Laufs: das Lupensymbol ohne Namen, die Schaltfläche aus einem <div>, das Auswahlfeld ohne Beschriftung, der Reiter, der nicht sagt, ob er offen ist. In unserer Erhebung 2026 fanden sich Links ohne erkennbaren Linktext auf 50 von 85 Websites, Schaltflächen ohne erkennbaren Namen auf 19 von 85. Die typischen Fälle stehen in Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler.

4.1.1 ist der einzige Eintrag, den WCAG 2.2 gestrichen hat: Hilfsmittel zerlegen den Quelltext heute nicht mehr selbst, sondern lesen den Barrierefreiheitsbaum des Browsers; die Probleme, die 4.1.1 adressierte, treten damit nicht mehr auf oder werden von anderen Kriterien erfasst. Aus demselben Grund steht es in der rechten Spalte auf „nein“, obwohl es das am leichtesten messbare Kriterium der Liste war: Aktuelle Prüfengines führen die zugehörigen Regeln als abgekündigt und werten sie im Standardlauf nicht mehr aus. Nachgemessen an unserer eigenen: 69 Regeln über 23 Erfolgskriterien, 4.1.1 nicht darunter. Wer es dennoch prüfen will, nimmt einen HTML-Validator, nicht das eigene Auge.

Was ein Werkzeug davon wirklich prüfen kann

Die rechte Spalte ist die unbequemste. Die Definition, nach der wir sie ausgefüllt haben:

  • ja – der Regelfall ist messbar, ein Werkzeug findet praktisch jeden Verstoß.
  • teilweise – ein Werkzeug findet die Abwesenheit von etwas. Ob das Vorhandene taugt, entscheidet ein Mensch.
  • nein – nur durch Bedienen oder Lesen feststellbar.
Maschinelle Prüfbarkeit der 50 Kriterien, nach Prinzip gezählt
PrinzipKriterienjateilweisenein
1 wahrnehmbar201109
2 bedienbar171106
3 verständlich10127
4 robust3012
gesamt5032324

Drei volle plus 23 halbe Kriterien ergeben 14,5 von 50 – knapp ein Drittel. Das ist keine Schwäche eines Werkzeugs, sondern eine Eigenschaft der Kriterien: Ob ein Alternativtext das Bild beschreibt, ob eine Fehlermeldung weiterhilft, ob eine Fokusreihenfolge dem Sinn folgt – das sind Urteile, keine Messungen.

Der Unterschied zwischen „teilweise“ und „nein“ ist bedeutsam. Bei „teilweise“ entsteht eine Arbeitsliste mit Fundorten. Bei „nein“ entsteht nichts – und Schweigen heißt dort nicht „in Ordnung“, sondern „nicht geprüft“. Deshalb steht in jedem unserer Berichte derselbe Satz: Automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich manuelle Prüfung.

Als Ausrede taugt die Zahl trotzdem nicht. Wie viele Verstöße hinter den 24 ungeprüften Kriterien stecken, weiß niemand – das ist der Punkt des Absatzes darüber. Wohl aber wissen wir, was im gemessenen Teil steckt: In unserer Erhebung 2026 hatten 82 von 85 Websites mindestens einen Verstoß der Schwere „critical“ oder „serious“, verteilt auf eine Handvoll immer gleicher Regeln. Wer dort anfängt, hat für Monate zu tun.

Die Liste als Arbeitsplan benutzen

Fünfzig Zeilen von oben nach unten abzuarbeiten ist die teuerste Reihenfolge: Sie beginnt bei Videountertiteln und endet bei der Tastatur. Sortieren Sie nach Wirkung – erst, was viele Elemente erledigt, dann, was Umsatz kostet.

  1. Erst die maschinell prüfbaren Kriterien

    Ein Lauf über die wichtigsten Seiten liefert die Zeilen mit „ja“ und „teilweise“ als Liste mit Fundorten – 23 der 50 Kriterien und den Großteil der betroffenen Elemente. Drei der 26 Zeilen erreicht auch ein Lauf nicht: 1.4.10 Umfluss, 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast und 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen; die gehören in die Handarbeit. Arbeiten Sie nach Regel ab, nicht nach Seite – ein Befund sitzt fast immer in einer Vorlage und verschwindet dort für alle Seiten auf einmal.

  2. Dann die Formulare

    Die Kriterien 1.3.5, 2.4.6, 3.3.1 bis 3.3.4 und 4.1.2 hängen am selben Ort: Kontaktformular, Anmeldung, Bestellung, Terminbuchung. Gehen Sie eines durch und senden Sie es absichtlich falsch ab. Jede Meldung, die dabei nicht als Satz erscheint, ist ein Befund (3.3.1, 3.3.3). Klicken Sie danach jede Beschriftung an – springt der Fokus nicht ins Feld, fehlt die Verknüpfung (3.3.2, 2.4.6, 4.1.2). Und lassen Sie den Browser ausfüllen: Was er nicht trifft, hat kein autocomplete (1.3.5).

  3. Zuletzt die Tastatur

    Legen Sie die Maus außer Reichweite und bedienen Sie Ihre wichtigste Strecke nur mit Tabulator, Pfeiltasten, Eingabetaste und Escape. Das prüft 2.1.1, 2.1.2, 2.4.3 und 2.4.7 in einem Durchgang. Sobald Sie zur Maus greifen müssen, haben Sie den Befund.

  4. Nachmessen und aufschreiben, beides mit Datum

    Erst der zweite Lauf belegt, dass der erste etwas gebracht hat. Kriterien, die auf Ihre Inhalte nicht zutreffen, halten Sie mit einem Satz fest; was Sie erkannt, aber noch nicht behoben haben, führen Sie mit Datum und geplantem Schritt in Ihrer eigenen Arbeitsliste – sie ist die Grundlage der nächsten Messung. Welche Angaben nach außen gehören, richtet sich nach Anlage 3 Nummer 1 BFSG; verlangt sind dort unter anderem eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Was davon in Ihrem Fall zu veröffentlichen ist, beurteilen Anwältinnen und Anwälte, nicht dieser Artikel.

Zum Schluss der Grund für die ganze rechte Spalte: Ein Werkzeug, das nach einem Lauf „barrierefrei“ meldet, hat 24 Kriterien nicht angesehen. Und ein Skript, das die Seite erst im Browser umbaut, ändert an keiner Zeile dieser Liste im Quelltext etwas – warum, steht in Overlay Barrierefreiheit: sinnvoll oder nicht?.

Häufige Fragen

Wie viele Erfolgskriterien hat WCAG 2.1 auf Stufe AA?

Fünfzig. Die Stufen sind kumulativ: Für Stufe AA sind die 30 Kriterien der Stufe A und die 20 der Stufe AA zu erfüllen. Ausgezählt an der deutschen Übersetzung verteilen sie sich auf 20 wahrnehmbar, 17 bedienbar, 10 verständlich, 3 robust. Die übrigen 28 der 78 gehören zur Stufe AAA.

Warum verweist die EN 301 549 auf WCAG 2.1 und nicht auf 2.2?

Weil die bislang herangezogene Fassung der Norm älter ist als WCAG 2.2 vom Oktober 2023. Die Fassung V3.2.1 aus dem März 2021 baut in Kapitel 9 auf den WCAG 2.1 Stufen A und AA auf und nummeriert die Kriterien um. Bei den europäischen Normungsorganisationen liegt mit V4.1.1 inzwischen eine neuere Fassung vor, die WCAG 2.2 aufgreift. Welche Fassung wann maßgeblich ist, ist eine juristische Bewertung – Sache einer Anwältin oder eines Anwalts. Wir messen gegen den technischen Stand und benennen ihn im Bericht.

Müssen wir wirklich alle 50 Kriterien erfüllen?

Ein Erfolgskriterium, das auf Ihre Inhalte nicht zutrifft, gilt als erfüllt. Wer weder Videos noch Tonaufnahmen veröffentlicht, hat mit den fünf Kriterien zu zeitbasierten Medien nichts zu tun – 1.2.1 gilt ausdrücklich auch für reine Tonaufnahmen. „Nicht zutreffend“ ist allerdings keine Selbsteinschätzung, die man einmal trifft und dann vergisst: Halten Sie je Kriterium in einem Satz fest, warum es auf Ihre Inhalte nicht zutrifft. Das ist keine Vorschrift, sondern der Grund, warum die Antwort beim nächsten Umbau noch nachvollziehbar ist.

Welche Kriterien kann ein automatisierter Scan prüfen?

Nach unserer Einordnung drei vollständig – 1.4.3 Kontrast, 2.4.2 Seitentitel, 3.1.1 Sprache der Seite –, weitere 23 zum Teil, 24 gar nicht. Automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich manuelle Prüfung. Ein Werkzeug findet die Abwesenheit von etwas. Ob der vorhandene Alternativtext das Bild beschreibt, beurteilt ein Mensch.

Was ändert WCAG 2.2 an dieser Liste?

Vier Kriterien kommen auf Stufe AA hinzu – verdeckter Fokus, Ziehbewegungen, Zielgröße, zugängliche Authentifizierung –, dazu zwei auf Stufe A. Gestrichen ist 4.1.1 Syntaxanalyse. Die übrigen 49 Zeilen dieser Liste bleiben unverändert; WCAG 2.2 ist abwärtskompatibel angelegt.

Gibt es einen Prozentwert für Barrierefreiheit?

Nicht sinnvoll. Ein Erfolgskriterium ist erfüllt oder nicht, eine Teilnote sieht die Richtlinie nicht vor. Ein „Score“ beschreibt bestenfalls die Menge gefundener Verstöße, nicht den Erfüllungsgrad der 50 Kriterien. Aussagekräftig ist die Zahl der betroffenen Regeln und Vorlagen: Sie sagt, wie viel Arbeit vor Ihnen liegt.

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Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung. Quellen: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, W3C-Empfehlung vom 05.06.2018; Nummern, deutsche Kriteriennamen, Stufenangaben und die Zitate zur Konformitätsstufe aus der nicht autorisierten deutschen Übersetzung der WCAG 2.1 (Einstufung des W3C: „Unofficial Translation“ vom 15.06.2022, ehrenamtliche Übersetzung von Aktion Mensch e. V.; eine autorisierte deutsche Fassung besteht nur für WCAG 2.0 vom 29.10.2009), verzeichnet in der Übersetzungsliste des W3C (w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/translations/) und über die dort verlinkte Spiegelung unter outline-rocks.github.io abgerufen und ausgezählt am 05.09.2026; Nummern und Stufen zusätzlich gegen die englische W3C-Empfehlung vom 05.06.2018 abgeglichen; WCAG 2.2, W3C-Empfehlung vom 05.10.2023, für die zusätzlichen Kriterien und das gestrichene Kriterium 4.1.1; EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), Kapitel 9 „Web“ – die Fassung, die auf den WCAG 2.1 Stufen A und AA aufbaut und die Kriterien zu 9.x.x.x umnummeriert; zur neueren Fassung EN 301 549 V4.1.1, deren Kapitel 9 auf WCAG 2.2 aufbaut, siehe die Veröffentlichungen von CEN, CENELEC und ETSI; beide Fassungen abgerufen bei etsi.org am 05.09.2026; Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (BFSG), § 3, Wortlaut abgerufen bei gesetze-im-internet.de am 05.09.2026; Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), § 3, ebenda; eigene Erhebung 2026 über 85 automatisiert geprüfte Websites, Prüfengine axe-core über Playwright, Tagset WCAG 2.1 Stufen A und AA.